Unklare Ziele und mangelhafte Leistungsbeurteilung
Immer wieder höre ich von Steuerberatern, dass sie mit der Wirkung von
Mitarbeitergesprächen unzufrieden sind. Einigkeit herrscht darüber, dass
Mitarbeitergespräche notwendig sind, dass sie gut vorbereitet werden
sollen und dass damit der Gesprächsverlauf insgesamt als positiv
betrachtet wurde. Man sozusagen alles „richtig“ macht. (lesen Sie dazu
auch
„Mitarbeitergespräche
richtig führen“).
Die Frustration besteht darin, dass die Gespräche keine Wirkung zeigen,
man beim nächsten Mitarbeitergespräch wieder von denselben Themen spricht
und keine Fortschritte festzustellen sind. Wie im bekannten Film „Und
täglich grüßt das Murmeltier“. Woran liegt es also, dass Jahres- bzw.
Zielgespräche nicht jene Wirkung entfalten, die sich Führungskräfte
erwarten?
Bevor ich auf die Darstellung der beiden Hauptursachen dieser Tatsache
eingehe, möchte ich betonen, dass die „Schuld“ für wirkungslose
Mitarbeitergespräche (sofern man überhaupt von Schuld sprechen kann) nicht
bei den Mitarbeitern liegt. Die Verantwortung der Mitarbeiterführung liegt
bei der Führung. Übernehmen Sie die Verantwortung dafür, falls Ihre
Mitarbeiter die Ziele nicht erreichen? Schieben Sie die Verantwortung ab?
Was ist bei Ihrer Führung schlecht gelaufen, dass beschlossene Maßnahmen
nicht umgesetzt und vereinbarte Ziele nicht erreicht wurden? Diese Fragen
sind der Ausgangspunkt für die Analyse wirkungsloser
Mitarbeitergespräche.
Die beiden – aus meiner Sicht – größten Fehler bei Mitarbeitergesprächen
sind, dass erstens Ziele nicht eindeutig sind und zweitens keine
kontinuierliche Leistungsbeurteilung erfolgt. Beides, unklare Ziele und
mangelnde Leistungsbeurteilung , bedingen sich gegenseitig!
Unklare Ziele
Im Beitrag
„Wenn
Ziele fehlen ...“ habe ich dargestellt, dass jegliches Management ins
Leere läuft, wenn keine Ziele vorhanden sind. Die Aufgabe des Managements
ist es ja, von Zielen zu Resultaten zu gelangen. Wenn es keine Ziele gibt,
was und wie soll da Management funktionieren?
Voraussetzung für eine Zielvereinbarung mit dem Mitarbeiter ist also das
Vorliegen von Kanzleizielen. Erst dann kann geklärt werden, welchen
Beitrag der einzelne Mitarbeiter leistet, um diese Kanzleiziele zu
erreichen.
Jedoch selbst bei Vorliegen klarer Kanzleiziele fällt das Konkretisieren
der persönlichen Mitarbeiterziele schwer. Quantitative Ziele wie Umsatz
oder Deckungsbeitrag sind schnell gefunden. Schwierig – aber eben
besonders bedeutsam – wird die Konkretisierung der „weichen“ Ziele:
Teamverhalten, Umgang mit Klienten, Lernen von neuen Fähigkeiten, etc. Für
eine Sammlung der so genannten „soft skills“ in der Steuerberatung lesen
Sie den Beitrag
„Wettbewerbsvorsprung
durch Mitarbeitertraining“.
Eine Erklärung für die Schwierigkeit der Formulierung weicher Ziele liegt
in der Natur der Sache. Eben, dass sie nicht so leicht quantifizierbar
sind. Diese Tatsache kann aber nicht als Ausrede dienen, nicht auch hier
Ziele zu vereinbaren. Es bedarf eben nur größerer Anstrengungen! Vor allem
darin, die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Entwicklung des Mitarbeiters
genauer zu beobachten.
Mangelhafte Leistungsbeurteilung
Wird der Zusammenhang zwischen unklaren Zielen und mangelhafter
Leistungsbeurteilung jetzt klarer? Wie kann man ohne kontinuierliche
Beobachtung des Mitarbeiters – und dann natürlich folgendem Feedback an
den Mitarbeiter – weiche Ziele konkretisieren? Das ist schlicht und
einfach nicht möglich!
Es beißt sich sozusagen die Katze in den Schwanz. Ohne laufende
Leitungsbeurteilung keine klare Zielformulierung und umgekehrt! Wo sollten
Sie beginnen?
Meine Empfehlung ist, mit verstärktem Beobachten Ihrer Mitarbeiter zu
beginnen. Fredmund Malik (Autor von „Führen Leisten Leben“) spricht im
Zusammenhang mit der Leistungsbeurteilung vom höchst wirksamen Instrument
des „kleinen schwarzen Büchleins“, in das Sie laufend (am besten täglich
oder wöchentlich) Ihre Beobachtungen notieren. Das können Sie natürlich
nur, wenn Sie „nahe dran“ an Ihren Mitarbeitern sind. Wenn Sie sehen,
welche Arbeiten Ihr Mitarbeiter hat und wie er sie erledigt. Notieren Sie
positive und negative Beobachtungen. Wenn Sie diese wichtige
Führungsaufgabe vernachlässigen, nehmen Sie Führung nicht wahr und können
nie Ihre Mitarbeiter tatsächlich führen!
Im schlimmsten – aber leider oft üblichen Fall – sind Mitarbeitergespräche
von den Ereignissen und Vorfällen der letzten zwei bis drei Wochen vor dem
Gespräch geprägt. Alles andere gerät allzu leicht in Vergessenheit. Durch
die Methode des kontinuierlichen Beobachtens – und Feedbackgebens – fällt
Ihnen die Vorbereitung auf das Mitarbeitergespräch um vieles leichter und
Sie werden erkennen, wie leicht es ist, auch die weichen Ziele zu
konkretisieren.
SMART
Beachten Sie dann auch noch die SMART-Regef für Ziele, dann kann nichts
mehr schief gehen. SMART bedeutet
S
|
wie Spezfisch |
oder Specific |
M
|
wie Messbar
|
oder Measurable |
| A |
wie Attraktiv/Akzeptiert |
oder Achievable |
| R |
wie Realistisch
|
oder Realistic/Relevant |
T
|
wie Terminisierbar
|
oder Timely |
Ein guter Prüfstein, ob Ziele klar sind, besteht darin, dass der
Mitarbeiter mit seinen eigenen Worten beschreiben kann, was er dazu
beitragen kann, um die Kanzleiziele zu erreichen. Und das SMART!
Mitarbeiterziele im Kopf haben!
Selbstverständlich wird es ein Protokoll über das Mitarbeitergespräch
geben, in dem die Ziele zusammengefasst sind. Das alleine ist jedoch zu
wenig. Für die Wirksamkeit des Gesprächs bedarf es ein gutes Stück mehr.
Und zwar, dass Sie die Ziele des Mitarbeiters im Kopf haben. Sie sollten
die Mitarbeiterziele immer präsent haben. So können Sie – bei Ihren
Beobachtungen – sofort feststellen, ob der Mitarbeiter seinen Zielen näher
kommt, oder nicht. Und geben Sie sofort Feedback. Damit erzeugen Sie
Wirkung in einer Art und Weise, wie Sie es sich bisher nicht vorstellen
konnten.
Bitte lesen Sie zum Thema Feedback geben dazu auch
„Freuen
Sie sich auf Ihr nächstes Kritikgespräch“