10 praktische Tipps für die Umsetzung
Das Konzept der strukturierten Dienstleistungsangebote setzt sich
stetig in der Steuerberaterbranche durch. Mehr und mehr Kanzleien
erarbeiten Leistungskataloge, mit denen sie – zum Nutzen von Klient und
Kanzlei – zielgerichtet die gewünschten Leistungen anbieten können.
Honorartransparenz und Honorarsicherheit – und damit höhere
Klientenzufriedenheit – sind die Folge.
Bei der praktischen Umsetzung der klientenorientierten
Honorargestaltung gibt es natürlich einige Herausforderungen zu lösen.
Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen 10 praktische Tipps für die
Realisierung von Leistungsangeboten in die tägliche Kanzleipraxis
geben.
1. Der Honorar-Rechner
Nicht nur Autokäufer, sondern auch Kunden vieler anderer Branchen
schätzen es ungemein, wenn sie sich den Produkt- oder Leistungsumfang
selbst zusammenstellen können. Ein Honorar-Rechner für
Steuerberaterleistungen ist nichts anderes als ein „Car-Configurator“,
nur eben nicht so umfangreich (außer die Liste Ihrer ergänzenden
Beratungsleistungen ist so groß wie die Sonderausstattungsliste der
Autohersteller).
Es ist auch nicht notwendig, dass Sie Ihren Honorar-Rechner ins
Internet stellen. Obwohl das natürlich einen gewissen Charme hat und es
inzwischen Mandanten gibt, die dieses Angebot nutzen und zum
Erstgespräch bereits das Ergebnis der Berechnungen – den gewünschten
Leistungsumfang mit den entsprechenden Honoraren – mitbringen. Das
bedeutet eine vollständig neue Dimension für Honorargespräche!
Der Honorar-Rechner ist in seiner einfachsten Form ein
Excel-Berechnungsblatt, in dem das Leistungsangebot und die Preislogik
der Kanzlei hinterlegt sind. Durch die Eingabe von wenigen
Preisparametern und die Auswahl des Leistungsumfangs bzw. der
Sonderleistungen ergibt sich das Honorar sozusagen „rechnerisch“. Wird
der Honorar-Rechner dann noch pfiffig gestaltet, mit einem schicken
Layout im Corporate Design der Kanzlei, dann verfügen Sie über eine
ganze Reihe von Vorteilen, wie z. B.:
- Sie strahlen Kompetenz aus und schaffen Vertrauen.
- Der Klient kann den Leistungsumfang wählen und sieht sofort die
Auswirkungen auf das Honorar.
- Sie können Ihr Leistungsangebot professionell darstellen.
Damit werden Honorargespräche um ein Zigfaches leichter. Was bedeutet,
dass Sie schneller an Sicherheit und damit Selbstbewusstsein gewinnen.
Das wiederum hat zur Folge, dass Sie Honorargespräche „lieben“ werden
und automatisch erfolgreicher sind (lesen Sie dazu auch „
Selbstbewusstsein
statt Rechtfertigung“)
2. Das richtige Maß an Flexibilität
Das Wirtschaftsleben ist zu vielfältig, als dass man Unternehmen aus
allen Branchen über einen „Kamm scheren kann“. Ein einziges
Leistungsangebot mit nur einem Preismodell ohne Flexibilität wird für
Unzufriedenheit sorgen bzw. stößt bald an seine Grenzen.
Betonen möchte ich, dass man sich bei den Überlegungen zur Flexibilität
nicht an den extremen Ausreißern orientieren soll. Z. B.: Für einen
Projektentwickler, der mit ein paar wenigen Belegen hohe Umsätze
erzielt, kann nicht über ein Standardpreismodell, das sich am Umsatz
orientiert, das Honorar für die Finanzbuchführung berechnet
werden.
Die Kunst in der Preisgestaltung liegt im richtigen Ausmaß der
Flexibilisierung. Zu große Bandbreiten bedeuten Beliebigkeit und haben
Unsicherheit beim Klienten zur Folge. Starrheit führt zu Frustrationen,
da das Leistungsangebot an Grenzen stößt.
Eine gute Variante der Flexibilisierung ist, für einzelne Branchen bzw.
Segmente unterschiedliche Preise anzusetzen. Branchenspezifika finden
ihren Niederschlag im Leistungsumfang und im Honorar, wie z. B. die
Besonderheiten in der Baubranche, der Gastronomie oder bei den
Ärzten.
Eine weitere Alternative ist, im Preismodell einen Faktor einzubauen,
der individuell veränderbar ist. In diesem „Individualfaktor“,
„Honorarindex“, „Auftragsindex“ (oder wie auch immer er genannt wird),
werden alle weichen Faktoren der Leistungserbringung gebündelt. Das
können sein: Ihr Interesse an der Branche und/oder dem Mandanten, hoher
oder geringer Buchungsaufwand bzw. –umfang, Chancen auf
Weiterempfehlungen, Sympathie etc. Die Einschätzung erfolgt individuell
auf Basis von Erfahrungen und Erwartungen des Steuerberaters. Dieser
individuelle Faktor sollte maximal eine 25%ige Erhöhung oder
Verringerung des Honorars zur Folge haben, wobei offensichtlich ist,
dass eine Senkung leichter zu argumentieren ist als eine
Steigerung.
3. Das Leistungsangebot – einfach und
übersichtlich nach außen – detailliert nach innen
Steuerberater sind Perfektionisten. Das ist gut so. Für fachliche
Aufgaben gibt es keine Alternative zu einwandfreier Arbeit. Die
Gestaltung der Leistungsangebote wird meist mit der gleichen Perfektion
betrieben. Das hat zur Folge, dass die Leistungskataloge umfangreich und
ausführlich sind.
Was auf der einen Seite notwendig ist, nämlich dass alle in der Kanzlei
genau Bescheid wissen, welche Leistungen in welchem Leistungsangebot
enthalten sind, ist auf der anderen Seite oft schädlich. Klienten
möchten übersichtliche, kurze und auf die wesentlichsten Punkte
konzentrierte Leistungsbeschreibungen.
4. Einen Leistungsfolder erstellen
Die logische Konsequenz aus dem gerade beschriebenen Tipp ist, dass das
Leistungsangebot in einem Folder dargestellt werden soll. Auf maximal 4
bis 6 Seiten wird das Leistungsangebot der Kanzlei (für
abrechnungsorientierte Leistungen) verständlich und übersichtlich
präsentiert.
Damit kann der Leistungskatalog auch als Marketinginstrument eingesetzt
werden. Die Frage, ob in diesem Folder die Preise genannt werden sollen,
ist ähnlich zu beantworten wie die Frage, ob der Honorar-Rechner auf die
Homepage gestellt werden soll. Ja, es hat natürlich Charme, die Preise
so offensiv zu kommunizieren (siehe oben): Die Entscheidung wird vor
allem davon abhängen, wie wohl Sie sich damit fühlen. Eines sollten Sie
allerdings auf alle Fälle tun: Musterbeispiele und/oder Richtwerte für
das Honorar nennen. Und zwar auf der Homepage und im
Leistungsfolder.
5. Das Leistungsangebot „prominent“ auf die
Homepage stellen
Aus den bisherigen Tipps zur praktischen Umsetzung der Honorargestaltung
lässt sich sofort schließen, dass eine professionelle Darstellung des
Leistungsangebots auf der Homepage Pflicht ist.
Verstecken Sie es nicht auf Ihrer Homepage. Platzieren Sie es
„prominent“, d. h. gut sichtbar. Idealerweise sollte der Besucher Ihrer
Homepage schon auf der Startseite erkennen, dass Sie eine klare
Leistungsstruktur mit Wahlmöglichkeiten und Honorartransparenz sowie
-sicherheit durch Fixhonorare bieten. Das ist derzeit noch ein
deutliches Unterscheidungsmerkmal zu Ihren Konkurrenten. Warum sollte es
der Klient erst nach 3- bis 5-maligem Klicken „entdecken“?
6. Die Abgrenzungen zwischen den Leistungsbündeln
nicht zu eng sehen
Immer wieder höre ich, dass sich Steuerberater schwer damit tun, wenn
der Klient die eine oder andere Leistung wünscht bzw. abruft, die nicht
im vereinbarten Leistungsbündel enthalten ist, oder er den einen oder
anderen Sonderwunsch hat, der nicht ganz genau zum Leistungskatalog
passt.
Meine Empfehlung dazu ist, das Leistungsangebot nicht „sklavisch“
anzuwenden, so als ob es eben nichts anderes mehr gebe. Sondern flexibel
zu agieren. Natürlich kann es nicht wieder Beliebigkeit zur Folge haben,
denn dann wäre ja wieder die bisherige Situation hergestellt, dass der
Steuerberater leistet, was auch immer der Klient beauftragt, ohne das
Honorar vorher zu klären.
Meine Erfahrung dazu ist, dass der Startpunkt „gute Honorare“ sind,
denn dann können Sonderwünsche leicht erfüllt werden (lesen Sie dazu
auch „
Schlechte
Honorare – der Anfang vom Ende“).
7. Leistungsangebote in der Leistungserfassung
abbilden
Dieser offensichtlichen Maßnahme wird leider zu wenig Beachtung
geschenkt. Damit ist jedoch die Einführung von strukturierten
Leistungsangeboten fast zum Scheitern verurteilt, weil der Aufwand für
die Erstellung der Honorarnoten enorm steigt und die Mitarbeiter keine
Orientierung haben.
Über die Notwendigkeit einer Zeit- bzw. Leistungserfassung können
Sie sich ausführlich im Buch „Honorargestaltung gegen alle Regeln“ ein
Bild machen. Kurz gesagt, ist eine Leistungserfassung in dem Zeitpunkt
nicht mehr notwendig, in dem die Kanzlei mit allen Klienten eine
Fixhonorarvereinbarung getroffen hat und für alle Ergänzungs- und
Zusatzaufträge ein Honorar vereinbart wird.
Bis dorthin sollten Sie bei der Einführung von strukturierten
Leistungsangeboten unbedingt darauf achten, dass Ihr Angebot
deckungsgleich in der Leistungserfassung – mit den entsprechenden
Tätigkeiten und mit Preisen hinterlegt – abgebildet ist. Nur so können
Sie eine mögliche bzw. sehr wahrscheinliche Verwirrung, beim Klienten
und beim Mitarbeiter, vermeiden.
Gelingt Ihnen eine saubere Abbildung des Leistungsangebots in der
Leistungserfassung, ist die Honorarnotenerstellung fast vollautomatisch
möglich. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Aufträge korrekt
angelegt wurden und die Leistungen ordentlich erfasst wurden.
8. Einzugsermächtigung
In Deutschland üblich und in Österreich die Ausnahme! Das sind meine
Erfahrungen zum Einsatz der Einzugsermächtigung. Dabei ist es wirklich
keine Hexerei, Klienten vom Sinn der Einzugsermächtigung zu überzeugen.
Viele Klienten schätzen diese Art der Bezahlung.
Im Zuge der Neugestaltung des Honorars gehört die Einzugsermächtigung
zu den Honorarstandards. Natürlich ist ein Bankeinzug wirkungsvoller als
eine Einzugsermächtigung, da eingezogene Honorare nicht ohne Ihr Zutun
vom Klienten zurückgefordert werden können. Meine Einschätzung ist, dass
eine Einzugsermächtigung ein echter Klientenservice ist, den Sie
beispielsweise wie folgt darstellen können.
Musterbrief zur Einzugsermächtigung:
"Ja" zu mehr Komfort und weniger Papier
Bequem, einfach, Kosten sparend: Einziehung vom Bankkonto.
Anrede …
Sie möchten Zeit, Wege und Bankgebühren sparen? Nützen Sie unseren
Einziehungsservice, mit dem wir Ihre Buchhaltungs-/Personalverrechnungs-
und Steuerberatungshonorare von Ihrem Konto einziehen. Das bedeutet für
Sie weniger Papierkram und wir sparen bei der Verwaltung - zugunsten des
weiteren Ausbaus der Dienstleistungen für Sie.
Unsere Honorare werden 10 Tage nach Rechnungsdatum automatisch mittels
Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
Kein Risiko
Innerhalb von 42 Kalendertagen haben Sie die Möglichkeit - ohne Angabe
von Gründen – eine Rückbuchung zu veranlassen. So entsteht Ihnen kein
Risiko und Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit
widerrufen.
Jetzt umsteigen
Jetzt ist die beste Gelegenheit für mehr Bequemlichkeit. Füllen Sie das
nachstehende Formular aus und senden Sie es unterschrieben an „Kanzlei
________, oder bringen Sie es in der Kanzlei vorbei.
9. Musterangebote verwenden
Standardisierung ist ein Dauerthema in der Steuerberatung. Das gilt
natürlich auch für die Angebotserstellung. In einer typischen Kanzlei
können für rund 80 % der Angebote Textbausteine bzw. Mustertexte
verwendet werden.
Mit einer geschickten Kombination aus Textbausteinen und den
Leistungsbeschreibungen in Ihrem Leistungsangebot sind Musterangebote
keine Hexerei. Einmal etwas mehr Zeit und „Grips“ investieren führt zu
einem reibungslosen Ablauf und zu einer schnellen
Reaktionsgeschwindigkeit bei der Angebotserstellung (lesen Sie dazu auch
„
Was
klientenorientierte Honorargestaltung bringt“).
10. Die Mitarbeiter müssen die Leistungsangebote
im Schlaf kennen!
Jeder gute Servicemitarbeiter – ich verwende hier absichtlich nicht den
Begriff Verkäufer – kennt die Produkte und Leistungen seines
Unternehmens. Genau so muss es auch in der Steuerberatungskanzlei sein.
Die Kenntnis des Leistungsangebots ist nicht verhandelbarer
Mindeststandard. In dieser Hinsicht gibt es keine Abstriche. Jeder
Mitarbeiter muss das Leistungsangebot nicht nur kennen, sondern er muss
auch darüber klar und eindeutig reden können!
Resümee
Skeptiker zweifeln an der Umsetzbarkeit klientenorientierter
Honorargestaltung in Form von Leistungsangeboten und Fixhonoraren. Immer
mehr Kanzleien beweisen das Gegenteil. Neben den konzeptionellen
Fragestellungen, die zu lösen notwendig sind, gehören praktische
Umsetzungsschritte einfach gemacht. Die hier vorgestellten 10 Tipps
decken einen sehr großen Teil für die Umsetzung ab.
Der 11. Tipp!
Umfassend, ausführlich, keinen Zweifel offen lassend und erschöpfend
erhalten Sie alle Umsetzungstipps beim
Honorar-Circle.