Kommunikation vor, während und nach der Betriebsprüfung
Gutes zu tun, damit haben Steuerberater im Rahmen von Betriebsprüfungen
üblicherweise keine Schwierigkeiten. Darüber auch zu reden, das stellt
für die meisten hingegen eine große Herausforderung dar. Dabei kommt es
gerade bei Betriebsprüfungen darauf an, sein Licht nicht unter den
Scheffel zu stellen und die Erfolge gemeinsam mit dem Klienten zu
feiern. Denn erfolgreich abgeschlossene Betriebsprüfungen sind
statistisch betrachtet der zweitwichtigste Faktor, um Weiterempfehlungen
zu generieren.
Für Steuerberater sind Betriebsprüfungen Routine. Ganz im Gegensatz zum
Klienten, für den jede Betriebsprüfung etwas Außergewöhnliches ist.
Seine Erwartungen, Sorgen und Ängste bedürfen gezielter Aufmerksamkeit
und besonderer kommunikativer Zuwendung.
Die Sicht des Klienten
Niemand mag Prüfungen. Schon in der Kindheit haben wir erfahren, dass
Prüfungssituationen unangenehm, weil belastend sind. Denn nie ist
sicher, ob Prüfungen erfolgreich absolviert werden. Da ist es nicht
verwunderlich, dass selbst gestandene Unternehmer Betriebsprüfungen mit
gemischten Gefühlen entgegenblicken. Eine gute Vorbereitung mindert zwar
das Risiko, aber ein Restrisiko besteht immer. „Teilt der Betriebsprüfer
unsere Sichtweise?“ „Haben wir alle relevanten Gesichtspunkte
berücksichtigt?“ „Was könnte der Betriebsprüfer – berechtigt oder
unberechtigt – alles in Frage stellen?“ Das sind nur einige der Fragen,
die den Unternehmer umtreiben, wenn eine Betriebsprüfung angekündigt
worden ist.
Bei dieser emotionalen Ausgangslage kommt der professionellen
Unterstützung bei Betriebsprüfungen durch den Steuerberater eine große
Bedeutung zu. Dies zeigen auch Klientenbefragungen zu diesem Thema. So
stuften beispielsweise österreichische Unternehmer bei einer
bundesweiten Befragung durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder die
Bedeutung von Betriebsprüfung, ganz oben ein, nämlich an zweiter Stelle;
lediglich die Steuerberatung wurde als wichtiger angesehen.
Planungsrechnungen, Controlling, Budgetierung, Gründungsberatung,
Vermögensplanung etc. rangierten deutlich hinter den beiden
Spitzenplätzen. Klienten wissen es also zu schätzen, wenn sie in dieser
schwierigen Phase einen starken Partner in Gestalt des Steuerberaters an
ihrer Seite haben.
Während der Betriebsprüfung – insbesondere in der „heißen“ Phase –
sprechen Klienten untereinander über ihren Steuerberater, und zwar
deutlich öfter und gezielter als sie das sonst tun. Denn sie haben ja
auch ein spannendes Thema, das Unternehmerkollegen und Freunde
interessiert. Wie sie die Leistung ihres Steuerberaters beurteilen,
hängt davon ab, wie es diesem gelingt, gute Arbeit zu leisten und – ganz
wichtig – die erzielten Erfolge dem Klienten zu vermitteln. So
betrachtet ist eine Betriebsprüfung – vorausgesetzt die Leistung und die
Kommunikation stimmen – ein unschätzbar wichtiger Faktor, um
Weiterempfehlungen für eine Kanzlei zu generieren. Das muss jeder
Steuerberater klar sehen.
Umgekehrt ist eine missglückte Betriebsprüfung einer der häufigsten
Gründe für einen Wechsel des Steuerberaters. Bemerkenswert ist, dass
sich viele dieser aus der Sicht des Klienten „missglückten“
Betriebsprüfungen fachlich-inhaltlich durchaus in einem akzeptablen
Rahmen bewegt haben. Die negative Bewertung erfolgte vielmehr allein
deshalb, weil es dem Steuerberater einfach nicht gelungen ist, die
aufgetretenen steuerrechtlichen und sonstigen Probleme dem Klienten
zeitgerecht und verständlich mitzuteilen und mit ihm hierüber ins
Gespräch zu kommen. Das heißt, es sind Kommunikationsstörungen im
Verhältnis Steuerberater/Klient und keine Kompetenz- bzw.
Leistungsdefizite auf der Seite des Steuerberaters die beim Klienten die
Gesamtbewertung einer Betriebsprüfung als positiv oder negativ
prägen.
Die Weichen stellen
Die Grundlage für eine optimale Kommunikation im Rahmen einer
Betriebsprüfung wird schon lange vor deren Ankündigung geschaffen.
Bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses sollten die
Gestaltungsspielräume und mögliche Risikofelder besprochen werden. So
detailliert, so ausführlich und so verständlich wie möglich, lautet die
Devise. In jedem Fall gehört der Punkt „Risiken Betriebsprüfung“ auf die
Tagesordnung für die Jahresabschlussbesprechung. Erörtern Sie die
prüfungsrelevanten Fragen, klären Sie den Klienten über mögliche
Konsequenzen auf und fragen Sie ihn nach seiner Risikobereitschaft. Eine
Einschätzung dazu kann er allerdings erst dann geben, wenn er von Ihnen
umfassend informiert wurde. Eine nach diesen Grundsätzen durchgeführte
Jahresabschlussbesprechung legt – in Kombination mit einer passenden
Dokumentation – ein solides Fundament für eine erfolgreiche
Betriebsprüfung.
Mangelnde Kommunikation zwischen Steuerberater und Klient bei der
Erstellung des Jahresabschlusses wirkt sich unvermeidbar auf die
Betriebsprüfung aus. Der Klient kennt die genützten Spielräume nicht, er
kann (und will) sich nicht mehr daran erinnern und die Vorbereitung der
Betriebsprüfung ist ungeheuer mühsam, weil Sie auf Vorgänge aufmerksam
machen müssen, die schon einige Zeit zurückliegen. Bei der
Jahresabschlusserstellung bereits die richtigen Weichen für die
Betriebsprüfung zu stellen, lohnt sich daher auf alle Fälle.
Genau genommen beginnt die gelungene Betriebsprüfungskommunikation noch
früher, nämlich bereits bei der Aufnahme eines Klienten. Bereits dort
können – und sollten – Sie die Risikoeinschätzung des Klienten abfragen.
Genau so wie es die guten Banken machen.
Auch in der laufenden Betreuung bietet sich immer wieder die
Gelegenheit, die möglichen Folgen einer Betriebsprüfung anzusprechen.
Wichtig ist dabei, keine Drohkulissen aufzubauen, also nicht mit
erhobenem Zeigefinger zu agieren. Zielführend ist es vielmehr,
Spielräume aufzuzeigen und dem Klienten mit Blick auf sein Risikoprofil
solide Entscheidungsgrundlagen an die Hand zu geben.
Top-Vorbereitung ist Pflicht
Mit einer soliden Vorbereitung kann man einen großen Teil der
Unsicherheiten beseitigen, die jede Prüfung mit sich bringt. Ein
Restrisiko bleibt immer, doch gut vorbereitet ist halb gewonnen. Sie
erinnern sich doch an Ihre Schul- und Studienzeit?
Ein Teil der Vorbereitung ist die fachlich-inhaltliche Aufbereitung der
Betriebsprüfungsrisiken. Hier gibt es keine Kompromisse. In einem
ausführlichen persönlichen Gespräch sollten alle bekannten Risiken mit
dem Klienten besprochen und Argumentationsketten bzw. -linien abgestimmt
werden. Die Konkretisierung der Risikofelder in Euro-Werten ist
empfehlenswert, um dem Klienten die Werthaltigkeit der Einzelpositionen,
die er nicht immer richtig abschätzt, vor Augen zu führen. Fragen Sie
den Klienten auch nach den sprichwörtlichen Leichen im Keller.
Beschönigungen helfen hier nicht weiter und eine gezielte fachmännische
Unterstützung ist nur dann möglich, wenn Sie – und der Klient –
abschätzen können, welche neuralgischen Diskussionspunkte auftauchen
können. Das Thema „strafbefreiende Selbstanzeige“ sollte in diesem
Zusammenhang keinesfalls vergessen werden; es darf daher in der
Checkliste zur Vorbereitung einer Betriebsprüfung keinesfalls
fehlen.
Der zweite Teil der Vorbereitung besteht darin, alle organisatorischen
Maßnahmen zu besprechen. Wo findet die Prüfung statt? Wer soll erster
Ansprechpartner des Prüfers sein? Wie hat der Klient auf Fragen des
Prüfers zu reagieren? Wie soll die Kommunikation zwischen dem Klienten
und dem Steuerberater während der Prüfung organisiert werden?
Investieren Sie ausreichend Zeit in diese Fragestellungen. Denn durch
Absprachen zu diesen Punkten können Sie dem Klienten, insbesondere wenn
sein Unternehmen zum ersten Mal geprüft wird, einen großen Teil seiner
Ängste und Sorgen in Bezug auf die Betriebsprüfung abnehmen. Außerdem
legen Sie dadurch bereits erste Kommunikationsstrategien für die
Betriebsprüfung fest.
Die Kunst einer gelungenen Vorbereitung liegt darin, mögliche
Fragestellungen des Betriebsprüfers vorwegzunehmen, d. h. sie mental zu
antizipieren – ähnlich einem Leistungssportler, der seine Übung in
Gedanken durchspielt, bevor er an den Start geht. Dabei ist es enorm
hilfreich, möglichst viel über den Betriebsprüfer zu wissen: Wie „tickt“
er? Welche Schwerpunkte setzt er üblicherweise? Wo sind seine Stärken
bzw. Schwächen? In der Großstadt wird die Beantwortung dieser
Fragen vielleicht nicht so einfach möglich sein, im ländlichen
Raum jedoch bestehen gute Chancen, vom Betriebsprüfer ein
aussagekräftiges Profil zu erstellen, das im Kopf des Klienten und des
Steuerberaters ein Bild von der Person des Prüfers entstehen lässt.
Daten liefern kanzleiinterne Recherchen – „Wer hatte schon mal das
Vergnügen?“ – oder ein Informationsaustausch mit befreundeten
Steuerberaterkollegen. Unterschätzen Sie auch keinesfalls die Bedeutung
der persönlichen Komponente in der Prüfer-Prüfling-Beziehung. Denken Sie
an Ihre Schul- und Studienzeit.
Immer wieder ist festzustellen, dass in der Vorbereitung zur
Betriebsprüfung vergessen wird, eine Betriebsbesichtigung durchzuführen,
was zu unangenehmen Überraschungen führen kann. Gehen Sie also gemeinsam
mit dem Klienten durch sein Unternehmen und versuchen Sie, den Betrieb
mit den Augen des Prüfers zu sehen. Stellen Sie Fragen. Seien Sie
kritisch – der Prüfer ist es bei der Betriebsbesichtigung im Zuge der
Betriebsprüfung auch.
Zum Standard jeder Betriebsprüfung gehört es auch, dass bei
Prüfungsbeginn ein Steuerberater anwesend ist. Der Klient weiß es zu
schätzen, wenn er beim ersten Treffen einen vertrauten Partner an seiner
Seite hat, und Sie können durch ein gezieltes Erstgespräch mit dem
Prüfer bereits den Grundstein für eine erfolgreiche Prüfung legen.
Offene Kommunikationskanäle
Natürlich gibt es für den Klienten nichts Schöneres, als von der
Betriebsprüfung nichts zu spüren – das ist der Wunschtraum eines jeden
Unternehmers. Keine lästigen Fragen, ungestört arbeiten können und sich
nicht um den Prüfer kümmern müssen. Das ist aus seiner Sicht das
Paradies.
Durch das Modell, die Betriebsprüfung in den Kanzleiräumen des
Steuerberaters abzuwickeln, wird dieser Traum ein gutes Stück weit
Realität. Vielen Steuerberatern gelingt es tatsächlich, den Klienten vom
Betriebsprüfer regelrecht abzuschotten. Was für den Klienten äußerst
positiv und angenehm ist, kann für den Steuerberater negative
Konsequenzen haben, die er sehen muss, um gezielt gegenzusteuern. Der
entscheidende Punkt ist, dass der Klient bei einer derart organisierten
Betriebsprüfung die engagierte Betreuungsarbeit seines Steuerberaters
nicht wahrnehmen kann. Dementsprechend kann er auch den Wert der Arbeit
des Steuerberaters nicht einschätzen, was wiederum die Durchsetzung
einer angemessenen Honorierung unnötig erschwert.
Die Grundregel bei der Abwicklung der Betriebsprüfung in den
Kanzleiräumen muss also lauten: Der Klient ist täglich – spätestens aber
an jedem zweiten Tag – zu informieren. Durch ein Telefongespräch, eine
E-Mail oder auch eine SMS sollten Sie ihn über den Fortschritt der
Prüfung auf dem Laufenden halten. Diese Vorgehensweise ist zwar
aufwändig, aber nur dann, wenn Sie den Klienten permanent informieren
und ihm so auch die Gelegenheit geben, zu den Zwischenergebnissen der
Prüfung Stellung zu nehmen, haben Sie die Chance, den Wert Ihres
Engagements gebührend darzustellen. Tue Gutes und rede darüber.
Findet die Betriebsprüfung beim Klienten statt, gilt die Grundregel in
abgewandelter Form: Kontaktieren Sie täglich – mindestens aber jeden
zweiten Tag – den Klienten, um sich nach dem Verlauf der Betriebsprüfung
zu erkundigen. Telefonische Rückfragen bieten sicherlich den Vorteil,
sich im Dialog schnell austauschen zu können, wenn es einmal irgendwo
brennt oder bereits gemeinsam erste kleine Etappensiege zu feiern.
Steht dann die Betriebsbesichtigung durch den Prüfer an, muss der
Steuerberater präsent sein, um der Bedeutung des kommunikativen Elements
in seiner Beziehung zum Klienten gerecht zu werden. Dieser
Zweitbesichtigung kann nun gelassen entgegengesehen werden, da nach der
Erstbesichtigung im Vorfeld der Prüfung (s. o.) wichtige
Weichenstellungen bereits erfolgt sind.
Sobald die schriftlichen Prüfungsfeststellungen des Betriebsprüfers
vorliegen, ist es Zeit für ein erstes Zwischenresümee: Welche bereits
erwarteten Punkte hat der Prüfer aufgenommen? Welche erwarteten
Problemfelder wurden nicht aufgedeckt? Welche Sachverhalte sind neu?
Diese Fragestellungen sollten Sie in einem ausführlichen Telefonat –
besser noch in einem persönlichen Gespräch – gemeinsam mit Ihrem
Klienten analysieren. Möglicherweise können Sie trotz umfangreicher
Prüfungsfeststellungen schon die ersten Erfolge verbuchen, da erwartete
sensible Sachverhalte nicht aufgenommen wurden und sich damit erledigt
haben. Sprechen Sie diese Punkte aktiv an und sagen Sie auch, dass Sie
sich weiter dafür einsetzen werden, die übrigen Feststellungen vom Tisch
zu bekommen. Dann legen Sie mit einer ausführlichen Analyse der
Prüfungsfeststellungen die weitere Betriebsprüfungsstrategie fest.
Nagelprobe Schlussbesprechung
Die Schlussbesprechung ist das Highlight jeder Betriebsprüfung. Der
Klient erlebt dort seinen Steuerberater „live“ und „in action“. Es gibt
nur wenige Situationen im Berufsleben eines Steuerberaters, in denen er
so unmittelbar, so hautnah von seinen Klienten wahrgenommen wird. Das
Engagement in der Schlussbesprechung setzt deshalb den i-Punkt auf alle
vorangegangenen Bemühungen des Steuerberaters mit seinem Klienten
erfolgreich zu kommunizieren.
Fast jeder Steuerberater kann Geschichten von sensationell gelaufenen
Schlussbesprechungen erzählen. Es sind Momente, an die er sich gerne
erinnert und die er mit Freude zum Besten gibt. Fragt man dann weiter,
bohrt etwas tiefer und hört genau zu, wird man feststellen, dass die
Ursachen für diese Erfolge in der exzellenten eigenen Vorbereitung, im
gelungenen Einstimmen des Klienten und im perfekten Zusammenspiel mit
dem Klienten bei der Schlussbesprechung lagen.
Sind heikle Punkte zu verhandeln, dann lohnt sich jede investierte
Minute, die für die Abstimmung der Verhandlungsstrategie, das Aufzeigen
von stichhaltigen bzw. glaubwürdigen Argumenten und das Coaching bzw.
Briefing des Klienten investiert wird.
Erfolgreiche Verhandler erreichen ihr Ziel, indem Sie sich gut
vorbereiten. Je wichtiger das Ziel ist, desto mehr Zeit sollte also in
die Vorbereitung investiert werden. Denn erst wenn Sie wissen, was genau
Sie erreichen wollen, sind Sie in der Lage, ein Maximal- und ein
Minimalziel zu definieren und damit zu erkennen, innerhalb welcher
Spannbreite Ihr Verhandlungsspielraum liegt.
Das Honorar klären
Der Wert einer Dienstleistung ist am höchsten, bevor diese ausgeführt
wird. Das gilt auch für die Betriebsprüfung. Sie ist allerdings die
Steuerberaterleistung, für die es am schwierigsten ist, ein fixes
Honorar im Vorhinein zu bestimmen. Natürlich kann auch ein Stundensatz
vereinbart werden. Nur zeigt die Erfahrung, dass Sie damit „Wert“
verschenken, denn die im Rahmen einer Betriebsprüfung erforderlichen
wissens- und erfahrungsgeprägten Leistungen lassen sich nur schwer in
einen Stundensatz einpreisen.
Es hat sich deshalb eine Methode der Honorargestaltung als Königsweg
erwiesen, die sowohl für den Klienten als auch für den Steuerberater
ideal ist: Sie besteht darin, das Honorar (erst) unmittelbar nach der
Schlussbesprechung festzulegen.
Haben Sie die dargestellten Kommunikationsmöglichkeiten vor und während
der Betriebsprüfung gut genutzt, ist es ein Leichtes, das Honorar nach
der Schlussbesprechung zu vereinbaren. Standen beispielsweise zu Beginn
der Prüfung 100.000 € im Risiko, haben Sie während der Prüfung 60.000 €
„wegverhandeln“ können, sodass Sie mit einer erwarteten Nachzahlung von
40.000 € in die Schlussbesprechung gegangen sind, die Sie dort nochmals
auf 25.000 € reduzieren konnten, dann ist die Honorarfrage einfach zu
beantworten. Der Wert Ihrer Leistung ist an dem signifikanten
Unterschiedsbetrag zu orientieren, der zwischen dem erwarteten Risiko
vor der Prüfung und dem in der Schlussbesprechung erzielten Ergebnis
liegt.
Entscheidend ist nun, dass Sie unmittelbar nach der Schlussbesprechung,
am besten sofort nachdem der Betriebsprüfer den Raum verlassen hat und
Sie den Stein haben poltern hören, der dem Klienten vom Herzen gefallen
ist, ein Resümee der Betriebsprüfung ziehen. Halten Sie fest, wie groß
die endgültige Nachzahlung ist. In unserem Beispiel 25.000 € und stellen
Sie fest, dass damit 75.000 € (100.000 € abzüglich 25.000 €) für immer
gewonnen wurden.
Nun geht es darum, mit Augenmaß, aber selbstbewusst die Honorarfrage
aufzuwerfen. „Lieber Klient, ist es für Sie in Ordnung, wenn wir jetzt
das Honorar ansprechen?“. Warten Sie das „Ja“ ab. Es kommt sicher. „Ich
schlage Ihnen für die vollständige Abwicklung der – erfolgreichen –
Betriebsprüfung ein Honorar von 10.000 € vor. Ist das in Ordnung für
Sie?“. Auch da können Sie mit einem „Ja“ rechnen, und der Klient wird
noch hinzufügen: "... danke, das war wirklich toll. Darf ich Sie zum
Mittagessen einladen?“
Wichtigster Orientierungspunkt für den Honorarvorschlag ist die
erzielte Ersparnis aus der Betriebsprüfung. Daneben zählen Faktoren wie
der reibungslose Ablauf, Ihre persönliche Unterstützung, Ihr Engagement
und natürlich die gelungene Kommunikation vor und während der
Betriebsprüfung. Um die Angemessenheit Ihres Honorierungsvorschlags zu
überprüfen, werfen Sie doch vor der Schlussbesprechung einfach einmal
einen Blick in Ihre Leistungserfassung. Meist wird das jedoch zur Folge
haben, dass Sie sich gar nicht trauen, ein höheres Honorar zu verlangen.
Bei erfolgreichen Betriebsprüfungen liegen Sie auf Grund der
Stundensätze vermutlich weit unter dem Wert, den der Klient zu zahlen
bereit ist!
Noch am gleichen Tag sollten Sie dann die Honorarnote für die
Betriebsprüfung an den Klienten schicken. Warten Sie nicht auf den
Bericht des Betriebsprüfers und/oder die Prüfungsbescheide. Der Wert der
Betriebsprüfung nimmt – aus der Sicht des Klienten – mit jedem Tag
dramatisch ab.
Wenn Sie die oben beschriebene Vorgehensweise mit der noch häufig
anzutreffenden Praxis vergleichen, nach der
- Steuerberater das Risiko einer Betriebsprüfung nicht
kommunizieren,
- alle Anstrengungen und Diskussionen während der Betriebsprüfung
vom Klienten ferngehalten werden,
- der Klient nichts vom Engagement seines Steuerberaters spürt,
- nicht einmal bei der Schlussbesprechung der Nutzen der
Betreuungsleistungen bewusst gemacht wird,
- der Klient die Honorarnote drei Monate nach der Prüfung
unmittelbar nach dem Eingang der Prüfungsbescheide erhält,
wird deutlich, dass Sie in diesem Fall kein angemessenes Honorar
rechtfertigen können.
Ein kleiner Tipp zum Schluss. Sollten Sie eine Schlussbesprechung ohne
den Klienten abgewickelt haben und diese sehr gut gelaufen sein, dann
rufen Sie Ihren Klienten an. Vielleicht wählen Sie folgende Dramaturgie
für das Honorargespräch: „Lieber Klient, die Prüfung ist abgeschlossen.
Sie ist gut gelaufen. Möchten Sie das Ergebnis wissen? Die
Gesamtbelastung aus der Betriebsprüfung beträgt 4.000 €.“ Der Klient
wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit froh sein, dass die Prüfung nun
beendet ist. Den genannten Betrag akzeptiert er meist ohne mit der
Wimper zu zucken. Setzen Sie dann etwa wie folgt fort: „Möchten Sie auch
wissen, wie sich die Gesamtbelastung zusammensetzt? Nachzahlung 2.500 €
und Honorar 1.500 €.“
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Honorar und Klientenzufriedenheit bei Betriebsprüfungen".
Für Zufriedenheit sorgen
Studien belegen es immer wieder aufs Neue: Allein die Tatsache, dass
Kunden nach ihrer Zufriedenheit gefragt werden, erhöht deren
Zufriedenheit mit dem erworbenen Produkt bzw. der konsumierten
Dienstleistung.
Deshalb sollten Sie nicht nur am Ende, sondern auch während der
Betriebsprüfung den Klienten immer wieder einmal fragen, ob die Prüfung
aus seiner Sicht gut verläuft, ob er Wünsche an Sie hat und was Sie noch
für seine Zufriedenheit tun können. Sie setzen damit ein Zeichen für
Ihren unermüdlichen Einsatz und eröffnen sich dadurch zugleich die
Chance, eine wirklich perfekte Betriebsprüfung hinzulegen. Das allein
würde als Argument für eine regelmäßige Abfrage der Zufriedenheit
während einer Betriebsprüfung ausreichen. Es gibt aber noch einen
zweiten, sehr triftigen Grund: Sie forcieren damit Weiterempfehlungen!
Schon oben wurde darauf hingewiesen, dass Klienten während einer
Betriebsprüfung mit Unternehmerkollegen mehr und häufiger über ihren
Steuerberater sprechen als sie das sonst tun. Machen Sie also Ihr
Engagement für den Klienten spürbar und geben Sie ihm dadurch die
Gelegenheit, Ihr vorbildliches Verhalten gegenüber potentiellen
Neuklienten hervorzuheben.
Lust auf Betriebsprüfungen?
Ich hoffe, dass Ihnen dieser Beitrag dabei hilft, noch mehr Freude an
Betriebsprüfungen zu entwickeln. Ihre innere Einstellung zu der
Bedeutung der kommunikativen Aspekte dieser Dienstleistung ist der
Ausgangspunkt für jede Verbesserung im Rahmen der Leistungserbringung.
Denn jede Betriebsprüfung bietet enorme Chancen, die Qualitäten der
Kanzlei ins Schaufenster zu stellen. Durch eine professionelle
Kommunikation nutzen Sie diese Chancen nach dem Motto „Tue Gutes und
rede darüber".