Durch gegenseitige Verpflichtungen
Von guten Bergführern kann man sich für die Mitarbeiterführung einiges
abschauen. Wer schon einmal mit einem (guten) Bergführer eine Tour
unternommen hat (z. B. beim letzten
Kanzlei.Management.Forum
die Klettertour beim Stuibenfall im Ötztal), konnte am eigenen Leib
verspüren, wie hilfreich ein erfahrener Experte an der Seite ist, wenn
man sich – sprichwörtliche – hohe Ziele gesetzt hat.
Wenn Sie sich jetzt fragen, was der Bergführervergleich mit
Mitarbeiterausbildung* zu tun hat, dann möchte ich Sie zu einem
Gedankenexperiment auffordern:
1. Einer Ihrer Mitarbeiter hat ein
„hohes“ Ziel; z. B. die Ablegung der Steuerberaterprüfung.
2. Sie „führen“ ihn zu seinem Ziel;
aber nicht nur dadurch, dass der Mitarbeiter zum Lernen freigestellt
wird, sondern indem Sie ihn aktiv unterstützen – und zwar genau dort, wo
es besonders notwendig ist (genau das machen gute Bergführer übrigens
auch).
Dass dieses Beispiel auch für andere Formen der Ausbildung gelten kann
(z. B. Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellter, BW-Manager und die
vielen anderen Ausbildungsmöglichkeiten in Österreich und Deutschland),
ist offensichtlich. Dass es unterschiedliche Formen der Unterstützung
gibt, ist genauso offensichtlich. Daher wird bis hierhin das
Gedankenexperiment für Sie nicht so schwierig sein. Der dritte Schritt
ist allerdings eher unüblich:
3. Genauso wie der Bergführer dafür
bezahlt wird, dass er Sie heil auf den Gipfel (und wieder ins Tal)
bringt, bezahlt Ihr Mitarbeiter Sie dafür, dass Sie ihn bei der
Bewältigung der Prüfung führen (unterstützen). Ja, der Mitarbeiter
bezahlt Sie! Wie wäre es mit Euro 500 pro Monat
Prüfungsvorbereitung? Durch die Bezahlung hat der Mitarbeiter natürlich
einen Anspruch auf Ihre Unterstützung! Übrigens, genauso wie am Berg der
Bergführer nicht für Sie klettern kann, muss Ihr Mitarbeiter die Prüfung
natürlich selbst ablegen!
Ich kann alle Chefs fast schon hören, wie sie jetzt zu sich selbst
sagen: „Na endlich hat einmal jemand die Lage treffsicher erkannt! Genau
so sollte es sein.“ Wie ich auch Mitarbeiter hören kann: „Ist er jetzt
vollkommen übergeschnappt! Zahlen sollte ich auch noch dafür, dass ich
lerne und mein Wissen nachher der Kanzlei zugutekommt?“.
Betrachtet man diese Gedankengänge jedoch kritisch und findet man eine
passende Organisation der Prüfungsvorbereitung, dann lässt sich daraus
eine Win-win-win-Situation ableiten. Also nicht nur doppelter, sondern
dreifacher Nutzen. Hier das Grundmodell:
- Während der Prüfungsvorbereitung verpflichtet sich der Inhaber,
Partner oder Teamleiter, den Mitarbeiter aktiv beim Lernen zu
unterstützen. Typischerweise in der Form, dass er in regelmäßigen
Abständen (wöchentlich oder 14-tägig) für 1 bis 2 Stunden als
Ansprechpartner für prüfungsrelevante Fragen zur Verfügung steht.
- Gleichzeitig verpflichtet sich der Prüfungskandidat, in
regelmäßigen Abständen (wöchentlich oder 14-tägig) sein erworbenes
Wissen in Form von Kurzvorträgen bzw. Fach-Jour-fixes –
praxisrelevant, informativ und kompakt – an seine Kollegen
weiterzugeben. Also keine Bezahlung der Unterstützung durch Geld (die
oben genannten Euro 500,--), sondern durch Zeit.
- Weiters verpflichten sich die Mitarbeiter, an diesen
Veranstaltungen teilzunehmen und dem Kandidaten erstens schwierige
Fragen zu stellen und zweitens kritisches Feedback zu geben.
Der
dreifache Nutzen, die Win-win-win-Situation, ist
bei dieser Vorgangsweise offensichtlich:
Nutzen 1 – für den Kandidaten:
- Top-Prüfungsvorbereitung durch Coachinggespräche mit Inhaber,
Partner oder Teamleiter
- Top-Prüfungsvorbereitung durch viele „kleine“ Prüfungen im
Kollegenkreis (ideal für jede mündliche Prüfung)
Nutzen 2 – für die Kanzleiführung:
- Die Chancen auf erfolgreiche Ablegung der Prüfung steigen; das
bedeutet keine weiteren (nochmaligen) Fehlzeiten bei
Prüfungswiederholung.
- Gespür, ob der Kandidat gut vorbereitet ist.
- Gut ausgebildetes Team (Kandidat und seine Kollegen im
Fach-Jour-fixe).
Nutzen 3 – für die Mitarbeiter der Kanzlei:
- Aktuelles Wissen komprimiert, kompakt und verständlich
präsentiert.
- Die Chance, selbst das Angebot zu nützen, wenn eine Prüfung
ansteht.
Bei diesen Vorstellungen wird wohl nichts dagegen sprechen, Ausbildung
in einer derartigen Form zu organisieren. Gibt es einen Haken an der
Sache? Natürlich: Alle Beteiligten müssen zu ihren Verpflichtungen
stehen. So wie es die Bergführer und Kletterer in ihrem Ehrenkodex auch
handhaben!
* Ausbildung ist jegliche Form der Weiterqualifikation, die mit einer
Prüfung abgeschlossen wird; nicht jedoch die berufstypische Fortbildung
(z. B. in Form von Tagesseminaren zu aktueller Rechtssprechung
etc.).