Die Einführung einer zweiten Führungsebene in der
Steuerberatungskanzlei
Für viele überlastete Kanzleiinhaber geht es bei der Delegation von
Führungsaufgaben längst nicht mehr um die Frage des „Ob“, sondern nur
noch um die Frage des „Wie“. Sicherlich, bei der Einführung einer
zweiten Führungsebene werden immer wieder Fehler gemacht – doch die
lassen sich leicht vermeiden. Und ist sie erst einmal installiert,
bedeutet dies einen Durchbruch für die Kanzleientwicklung.
„Mich zerreißt es fast …“, „… der Druck ist enorm …“, „.. unsere
Kanzlei entwickelt sich einfach nicht mehr weiter …“ – so antworten
viele Steuerberater in kleineren und mittleren Kanzleien auf die Frage
nach ihrem persönlichen Befinden und der aktuellen
Kanzleisituation.
Situationsbeschreibungen dieser Art sind gut nachvollziehbar: Ständig
steigende Anforderungen an den Beruf durch die Gesetzgebung und
Rechtsprechung, Mandantengespräche am laufenden Band, anstehende
Mitarbeitergespräche, offene Projekte in der Kanzleiorganisation
(z. B. in der EDV, im Qualitätsmanagement und im Marketing) und
ungezählte weitere Aufgaben bedeuten für Inhaber und Partner ein
Arbeitspensum an – und oft auch über – der Belastungsgrenze.
Die Erkenntnis, in einer derartigen Situation Führungsverantwortung
abgeben zu müssen, kommt Kanzleiinhabern, so meine Erfahrung, relativ
rasch. Die praktische Umsetzung jedoch, die Implementierung einer
zweiten Führungsebene, wird hinausgeschoben. Die typischen Gründe für
dieses Zögern sind:
- Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen tatsächlich abzugeben,
fällt Inhabern bzw. Partnern nicht leicht.
- Die Angst, „nicht mehr alles im Griff zu haben“.
- Die ungeklärte Frage, welche Mitarbeiter denn zum Teamleiter
gemacht werden sollen.
Im Folgenden sollten die grundlegenden Fragen und Problemstellungen
sowie die häufigsten Fehler bei der Einführung einer zweiten
Führungsebene dargestellt werden. Zu betonen ist, dass es trotz
allgemein gültiger Regeln keine Patentlösung gibt, sondern für jede
Kanzlei die individuell ideale Variante gesucht werden muss. Zu
verschieden sind die Ziele, die handelnden Personen und die Historie der
Steuerberatungskanzleien, als dass man sie über einen Leisten schlagen
könnte.
Eine zweite Führungsebene – ab welcher Kanzleigröße?
Die Übertragung von Führungsverantwortung an Mitarbeiter ist nach meiner
Erfahrung in einem recht frühen Stadium der Kanzleigröße notwendig,
jedenfalls früher als gemeinhin angenommen wird. Im Regelfall ist in
einer herkömmlich strukturierten Einzelkanzlei schon ab einer Größe von
acht Mitarbeitern an eine Aufteilung der Führungsaufgaben zu denken. Als
Idealtypus stelle ich im Folgenden eine Zehn-Mitarbeiter-Kanzlei vor.
Beim Betrachten des Organigramms ist sofort erkennbar, dass sich der
Flaschenhals zum Inhaber hin dramatisch verengt.
Diese – idealtypische – Darstellung macht den Unterschied sofort
deutlich: Der Inhaber hat Führungsverantwortung für zwei Teamleiter, die
wiederum jeweils ein Vier-Mitarbeiter-Team führen. Wachstum und
Kanzleientwicklung sind so leichter möglich, da die Teams ohne größere
Schwierigkeiten wachsen können und der Inhaber durch die Delegation von
Führungsverantwortung an die beiden Teamleiter wieder mehr Zeit hat,
sich seinen Managementaufgaben zu widmen.
Die Neugliederung wird aber nur dann die erhofften Effekte zeigen, wenn
der Inhaber und die Teamleiter ihre Führungsverantwortung auch
tatsächlich wahrnehmen. Eine wichtige Erkenntnis des Kanzleimanagements
sollten sie dabei nicht aus den Augen verlieren: Führungsdefizite können
nicht allein durch eine Änderung der Organisationsstruktur, ein schickes
Organigramm, beseitigt werden. Die neue Organisationsstruktur muss auch
zielorientiert gelebt werden; hier ist von allen Handelnden Konsequenz
gefragt.
Die Faustregel zur zweiten Führungsebene bei Einzelkanzleien lautet: Ab
zehn Mitarbeitern sollte die Situation jedenfalls genau analysiert
werden und in einer typischen Kanzlei kann mindestens ein Teamleiter
installiert werden (z. B. für Finanzbuchhaltung und/oder
Lohnverrechnung).
Bei Partnerschaften gilt diese Regel proportional mit einem Faktor von
75 Prozent: D.h., bei einer Zweier-Partnerschaft empfehle ich, bereits
ab 15 Mitarbeitern die Möglichkeiten einer zweiten Führungsebene genau
zu prüfen. Zwei Teamleiter wären im typischen Fall ideal, wobei aber
auch einer der Partner zugleich Teamleiter sein kann (mehr dazu siehe
weiter unten).
Aufgaben der Inhaber und Partner klären!
Bevor nun die Teamleiter benannt und deren Aufgaben definiert werden
können, ist es notwendig, in einem ersten Schritt die Führungsaufgaben
der Kanzleiinhaber bzw. Partner zu beschreiben. Das kann auch in einer
Einzelkanzlei recht schwierig sein.
Die entscheidende Frage lautet: Worin liegen die Stärken des Inhabers
bzw. der Partner? Diese scheinbar triviale Frage ist bei näherer
Betrachtung schwer zu beantworten. Das liegt daran, dass dem Inhaber
bzw. Partner die eigenen Stärken durchaus verborgen bleiben können, weil
er einige seiner – bei objektiver Betrachtung durch einen Dritten als
außergewöhnlich positiv einzustufenden – Fähigkeiten und Fertigkeiten
für selbstverständlich hält. Schließlich hat er sie jahrelang,
vielleicht sogar jahrzehntelang eingeübt. Eine objektiv richtige
Selbsteinschätzung wird dem Inhaber einer Einzelkanzlei deshalb nur dann
gelingen, wenn er bei seiner Nabelschau eine kritische Distanz zu sich
selbst wahren kann.
Die richtige Beantwortung dieser Frage nach den Stärken hat
weitreichende Auswirkungen auf die Kanzlei. Nur dann, wenn Inhaber bzw.
Partner dort eingesetzt sind, wo sie ihre Stärken und Fähigkeiten am
besten ausspielen können, und dort durch Partner oder Mitarbeiter
unterstützt werden, wo sie Schwächen haben, ist dauerhaft wirtschaftlich
erfolgreiches Handeln möglich. Ein dafür typisches Beispiel ist der
akquisitionsstarke, aber organisationsschwache Kanzleiinhaber: Erkennt
er seine Stärken (bzw. Schwächen) und ist er bereit, sich für die
organisatorischen Aufgaben eine „rechte Hand“ (Assistenz der
Geschäftsleitung) aufzubauen, dann werden seine Erfolge bei der
Mandantengewinnung auch belohnt. Denn dem Organisationstalent seines
Assistenten wird es gelingen, die erfolgreich akquirierten Neumandanten
perfekt in die Kanzlei zu integrieren.
Die Aufgabenteilung in Partnerschaften ist eines der Erfolgskriterien
schlechthin. Immer häufiger wechseln auch mittlere Kanzleien vom
bekannten Partnermodell, in dem jeder Partner eine oder mehrere
Managementaufgaben zu erledigen hat, zum „Corporate Modell“ mit einem
Managing Partner, der allein für das Management der Kanzlei
verantwortlich ist. Der Managing Partner gibt – in der Reinform des
Modells – seine Fach- bzw. Klientenaufgaben vollständig ab und
konzentriert sich ausschließlich auf die Tätigkeit als Manager. In einer
abgeschwächten Form des Corporate Modells ist der Managing Partner nur
noch in einem klar abgegrenzten Fachgebiet oder mit einem kleinen, klar
abgegrenzten Klientenstamm aktiv mit der operativen Arbeit
befasst.
So oder so, die Aufgaben der Inhaber bzw. Partner müssen klar definiert
werden, damit sie nicht in Konflikt mit den Tätigkeitsbereichen der
zweiten Führungsebene kommen können.
Welche Organisationsstruktur?
Sind die Aufgaben für den Inhaber bzw. Partner bestimmt, muss die
„richtige“ Organisationsstruktur gefunden werden. Erst danach können die
Teamleiter benannt und die für sie bestehenden Aufgaben festgelegt
werden.
Zur Auswahl stehen zwei Organisationsformen, die folgendermaßen zu
charakterisieren sind:
- Funktionale Organisation: Im Vordergrund steht die jeweilige
Aufgabe/Funktion (Lohnverrechnung, Buchführung, Jahresabschluss,
Steuererklärung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung etc.).
- Divisionale Organisation: Die Kanzlei besteht aus Teams, die
jeweils einen bestimmten Klientenstamm umfassend betreuen.
Die funktionale Organisation kommt in Österreich in ihrer reinen
Ausprägung deutlich häufiger vor als in Deutschland; eine rein
divisionale Organisation ist äußerst selten anzutreffen. Der Grund dafür
liegt im eher funktional organisierten Ausbildungssystem. In der Praxis
kommt es üblicherweise zu Mischformen, die z. B. dazu führen, dass neben
der Lohnverrechnung Kliententeams (mit umfassender Betreuung in
Buchführung und Jahresabschluss) gebildet werden.
Beide Organisationsformen bieten Vorteile, haben aber auch Nachteile,
die im Hinblick auf die kanzleiindividuell passende
Organisationsstruktur sorgfältig abzuwägen sind. Denn für die
erfolgreiche Implementierung einer zweiten Führungsebene spielt die
Organisationsstruktur eine wichtige Rolle.
Aufgaben eines Teamleiters
Stehen die Aufgaben für den Inhaber bzw. die Partner sowie die
Organisationsstruktur fest, können die Aufgaben für die Teamleiter
definiert werden. Ausgangspunkt aller Überlegungen sind die – hier sehr
weit gefassten – allgemeinen Aufgaben eines Teamleiters, die bei Bedarf
durch kanzleispezifische Anforderungen zu ergänzen sind:
- Klienten begeistern
- Führung und Beurteilung der Mitarbeiter des Teams
- Permanente Fortbildung der Mitarbeiter des Teams
- Koordinierung der Urlaube und der Erreichbarkeit
- Einhaltung des selbst erstellten Arbeitsplans
- Honorarverrechnung
- Durchführung der Teambesprechungen
- Führung des Teams unter Einhaltung der allgemeinen
Kanzleistandards
- Überwachung des Teambudgets
- Für ein gutes Betriebsklima sorgen
- Verantwortung für die Zusammensetzung des Teams in Absprache mit
dem Inhaber bzw. den Partnern
- Schnittstelle zum Inhaber bzw. zu den Partnern
Streichen Sie Aufgaben, wenn Sie meinen, dass sie – jedenfalls zunächst
– über das Ziel hinausschießen und spezifizieren Sie die Aufgabenliste
entsprechend den bereits getroffenen Entscheidungen in Bezug auf die
Inhaber- bzw. Partneraufgaben und Organisationsstruktur.
Zwei Anmerkungen zu den Aufgaben eines Teamleiters möchte ich an dieser
Stelle machen:
1. Zum Punkt „Klienten begeistern“: Teamleiter dürfen neben ihren
Führungsaufgaben den intensiven Klientenkontakt nicht vernachlässigen.
Die Kunst besteht darin, sich auf die richtigen Klienten zu
konzentrieren.
2. Zum Punkt „Für ein gutes Betriebsklima sorgen“: Diese Aufgabe hat
jeder Mitarbeiter in der Kanzlei. Die Führung ist nicht allein
verantwortlich für die gute Stimmung, hier sind alle gefordert!
Der (umfangreiche) Aufgabenkatalog eines Teamleiters zeigt die enorme
Herausforderung, die in der Übernahme dieser Funktion liegt. Einerseits
mag dies Kandidaten auf den ersten Blick abschrecken, weil die Bedenken,
diesen hohen Anforderungen nicht gerecht zu werden, durchaus berechtigt
sind. Andererseits müssen in diesem Punkt von der Kanzleileitung klare
Erwartungen formuliert werden, denn das konkrete Anforderungsprofil ist
das Ergebnis der vorgeschalteten Überlegungen zur Aufgabenzuordnung auf
den Inhaber bzw. die Partner und zur Organisationsstruktur. Und noch ein
weiterer Gesichtspunkt spricht für eine klare Zielansage: Die aus der
Klientenbeziehung bekannte Einschätzung, „Hohe Erwartungen zu erfüllen,
die man kennt, ist schwierig genug. Erwartungen zu übertreffen, die man
nicht kennt, ist unmöglich.“, gilt uneingeschränkt auch für
Teamleiter.
Wer wird Teamleiter?
Die Inhaber- bzw. Partneraufgaben sind abgestimmt, die Entscheidungen
für die passende Organisationsstruktur sind getroffen und die
Teamleiteraufgaben wurden daraus zwingend abgeleitet. Jetzt steht die
wichtige und schwierige Entscheidung an, wer Teamleiter werden soll.
Offensichtlich ist, dass nicht viele Mitarbeiter für diese Position in
Frage kommen. Weniger offensichtlich ist, dass man bei dieser
Entscheidung wirklich grobe Fehler machen kann.
Fehler bei der Auswahl des Teamleiters
Die Kanzleileitung muss die drei typischen Fehler vermeiden, die immer
wieder bei der Besetzung der Teamleiterposition gemacht werden:
Fehler Nr. 1: Der Teamleiter wurde zu schnell
eingesetzt!
Eine Fehlbesetzung auf der Position des Teamleiters rückgängig zu
machen, ist eine der unangenehmsten und undankbarsten Aufgaben für die
Kanzleiführung. Prüfen Sie daher äußerst sorgfältig Ihre
Personalentscheidung und übernehmen Sie im Zweifelsfall als Inhaber oder
Partner selbst die Teamleiterfunktion auf Zeit. Eine solche
Interimslösung mit dem Ziel, während dieser Zeit einen Teamleiter aus
dem Team zu entwickeln, ist die deutlich bessere Option als zu schnell
den falschen Teamleiter einzusetzen.
Fehler Nr. 2: Fachkompetenz vor
Führungskompetenz!
Ich beobachte immer wieder, dass der Teamleiter ausschließlich anhand
fachlicher Kriterien ausgewählt wird – ganz nach dem Motto: „Der beste
Buchhalter wird Leiter der Buchhaltung“ oder „der schnellste
Bilanzbuchhalter wird Teamleiter“. Diese Vorgehensweise kann sich in
Einzelfällen als richtig erweisen, aber – und das möchte ich betonen –
meist ist sie falsch! Operativ exzellente und fachlich qualifizierte
Mitarbeiter haben ihre Stärken meist genau in diesen operativen
Bereichen und weniger in der Führung anderer Mitarbeiter. Ob ein
Teamleiter seine spezielle Aufgabenstellung erfüllt, hängt letztlich
davon ab, ob es ihm gelingt, ein effizientes Team zu formen und nicht
davon, ob er selbst höchst produktiv ist.
Mit einer Personalentscheidung, die diesen Gesichtspunkt nicht
berücksichtigt, machen Sie alle Beteiligten unglücklich: Erstens den
Teamleiter, der viel lieber operativ arbeitete, als sich um die
Mitarbeiterführung zu kümmern. Zweitens die Mitarbeiter des Teams, die
die Führungsschwäche des Teamleiters monieren. Und drittens sich selbst,
da Sie immer wieder das Vakuum auf der Führungsebene ausfüllen müssen.
Damit aber bringt die Einführung einer zweiten Führungsebene nicht den
erhofften Entlastungseffekt, sondern schafft vielmehr neue, bisher
unbekannte Probleme.
Fehler Nr. 3: Der Teamleiterposten wurde politisch
besetzt!
Unter dem Begriff „politische Besetzung“ ist eine Personalentscheidung
für den Teamleiterposten zu verstehen, die auf der Grundlage von Alter,
Betriebszugehörigkeit, Verdiensten um die Kanzlei oder abgelegten
Prüfungen getroffen wird. Zu erkennen sind die Auswahlentscheidungen
daran, dass in folgender Art und Weise argumentiert wird:
- „… A können wir als Teamleiter einfach nicht übergehen, weil
er schon so lange bei uns ist …“
- „… B muss Teamleiter werden, weil er älter ist als der Rest der
Mannschaft und sich niemals von einem jüngeren Kollegen führen lassen
würde …“
- „… C kommt als einziger für den Teamleiterposten in Frage, weil er
Steuerberater ist, und D (kein Steuerberater) als seinen Vorgesetzten
nicht akzeptieren würde …“
Politische Besetzungen mögen kurzfristig folgerichtig erscheinen,
mittel- und langfristig verbauen sie aber große Entwicklungschancen. Ein
übertriebenes Harmoniebedürfnis und fehlende Kenntnisse in Strategien
zur Konfliktbewältigung sind die Hauptgründe dafür, dass der
Teamleiterposten immer wieder politisch besetzt wird.
Auswahlkriterien
Die Frage „Wer wird Teamleiter?“ sollte durch den Fokus auf
Führungsintelligenz und -kompetenz beantwortet werden. Im Wesentlichen
sind es drei Bereiche, in denen Führungskräfte glänzen müssen:
- Sie erledigen Aufgaben.
- Sie arbeiten gut (mit ihrem Team) zusammen.
- Sie schätzen sich selbst ein.
Fokussiert man diese allgemeinen Aussagen auf Situationen, in denen
Führungsqualität gefragt ist, lassen sich aussagekräftige
Charakteristika für die Eignung eines Mitarbeiters als Teamleiter
finden.
Sie erledigen Aufgaben
Dazu gehört
- Probleme angemessen definieren können; wesentliche Ziele von
weniger wichtigen Belangen unterscheiden
- mögliche Hindernisse voraussehen, die das Erreichen von Zielen
erschweren; angemessene Maßnahmen festlegen, um sie zu umgehen
- die Richtigkeit von Annahmen, die einem Vorhaben zu Grunde liegen,
kritisch überprüfen
- Stärken und Schwächen von Vorschlägen oder Argumenten deutlich zur
Sprache bringen
- erkennen, was über ein Problem bekannt ist, welche relevanten
Informationen noch fehlen und wie diese am besten beschafft
werden
- alternative Aktionspläne aus mehreren Blickwinkeln betrachten, um
mögliche unerwünschte Folgen zu erkennen
Sie arbeiten gut zusammen
Dazu gehört
- die richtigen Schlussfolgerungen aus einem Gespräch ziehen
- verdeckte Absichten und Motivationen der verschiedenen beteiligten
Personen und Gruppen erkennen
- mögliche Reaktionen von Personen auf Handlungen oder Ankündigungen
vorhersehen
- zentrale Probleme und Perspektiven identifizieren, die für einen
Konflikt ausschlaggebend sind
- mögliche Folgen und unbeabsichtigte Konsequenzen, die sich aus
bestimmten Handlungen ergeben können, angemessen berücksichtigen
- unterschiedliche Bedürfnisse aller wichtigen Interessensgruppen
beachten und ausbalancieren
Sie schätzen sich selbst ein
Dazu gehört
- sich um Rückmeldungen bemühen, die Fehler im eigenen Urteil
aufdecken könnten, und angemessen reagieren
- sich der eigenen Voreingenommenheit und des beschränkten
Blickwinkels bewusst sein; Denken und Handeln entsprechend
anpassen
- schwer wiegende Mängel eigener Ideen oder Handlungen erkennen;
diese, wenn nötig, sofort öffentlich eingestehen und einen
Richtungswechsel vornehmen
- wichtige Schwächen der von anderen vorgebrachten Argumente
benennen und immer wieder auf die Stärke des eigenen Standpunkts
verweisen
- die Einwände anderer, falls angebracht, zurückweisen und einem
vernünftigen Aktionskurs treu bleiben
Quelle: Justin Menkes Executive Intelligence – HarperCollins World
2005; abgedruckt in Harvard Business Manager 2/2006
Beobachten Sie Ihre Mitarbeiter und bewerten Sie ihre Eignung anhand
der genannten Kriterien. Je mehr Sie über die Kandidaten für die
Teamleiterposition wissen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass
die von Ihnen getroffene Personalauswahl halten wird. Berücksichtigen
Sie dabei auch das Rollenverhalten im Privatbereich, das z. B. dann auf
ein vorhandenes Führungspotential hinweisen kann, wenn der
Mitarbeiter
- in Vereinen Funktionen innehat,
- schon in der Schule Klassensprecher war,
- Mannschaftssport betreibt oder betrieben hat oder
- Freude an Erfolgen anderer zeigt.
Vor der Bestellung zum Teamleiter sind eingehende Gespräche mit den
Kandidaten zu führen. Scheuen Sie nicht den dafür notwendigen
Zeitaufwand. Denn schließlich geht es um die Besetzung einer
Führungsposition in Ihrer Kanzlei.
Wie Teamleiter ihren Aufgaben gerecht werden können
„Teamleiter werden ist nicht schwer, Teamleiter sein dagegen sehr!“ So
könnte man in Abwandlung eines bekannten Zitats von Wilhelm Busch die
Situation am besten beschreiben. D.h., die Herausforderung beginnt erst
mit der Übernahme der Teamleiterfunktion.
Sie besteht darin, dass der Teamleiter vom Kollegen zum Vorgesetzten
aufsteigt und sich für ihn aus diesem Grund die Beziehung zu seinen
ehemaligen Kollegen radikal ändert. Führung bedeutet, Entscheidungen zu
treffen, Standpunkte zu vertreten, deshalb angreifbar zu sein,
Unangenehmes zur Sprache zu bringen etc. Das Verhältnis zu den
ehemaligen Kollegen kann also nie mehr so sein, wie es einmal war. Mit
diesem Rollenwechsel haben Teamleiter und auch Teammitglieder zu
kämpfen. Man kann diese Tatsache auch nicht klein- oder schönreden.
Andernfalls würde die mit dem Rollenwechsel für den Teamleiter
verbundene Führungskompetenz von ihm nicht wahrgenommen.
Teamleiter befinden sich in einer für sie unangenehmen Sandwichposition
zwischen Chef und Team. Sie erhalten sowohl Druck von oben (Inhaber oder
Partner), z. B. Aufgaben zu erledigen, als auch von unten (Team), z. B.
die Interessen des Teams zu vertreten. Sollen sie ihre Aufgaben in
krisenhaften Situationen erfüllen, benötigen sie deshalb Rückendeckung
durch die jeweilige Gruppe, deren Interessen sie vertreten.
Und noch eines muss von der Kanzleileitung klar gesehen werden. Die mit
der Position verbundenen Pflichten können dem neuen Teamleiter nicht
einfach auf seine bisherigen Aufgaben draufgesattelt werden. Er muss
vielmehr Fachaufgaben abgeben, um Führungsaufgaben übernehmen zu können.
Geschieht das nicht, wird der Teamleiter wegen Arbeitsüberlastung
scheitern.
Teamleiter coachen!
Teamleiter brauchen vor allem zu Beginn ihrer Tätigkeit Unterstützung in
dem für sie neuen Aufgabenbereich. Einen Teamleiter zu coachen, verlangt
Inhabern bzw. Partnern viel ab, da sie sich intensiv mit ihrem eigenen
Führungsverständnis auseinandersetzen müssen, um als Coach wertvoll zu
sein. Natürlich ist „training-on-the-job“ die wirkungsvollste Methode
für die Entwicklung eines Teamleiters. Sie ist dann besonders effizient,
wenn sie über Fortbildungsmaßnahmen, die zumindest ein Basistraining in
Führungskompetenz beinhalten sollten, begleitet wird.
Ein auf Steuerberatungskanzleien abgestimmtes Teamleitertraining muss
folgende Lerninhalte umfassen:
Selbstmanagement
- Persönliche Ziele und Karriereplanung
- Persönliche Arbeitsmethodik – Zeitmanagement
- Veränderungen erfolgreich bewältigen
- Aufbau eines beruflichen Netzwerks
Mitarbeiterführung
- Führungsaufgaben wahrnehmen – Vom Kollegen zum Vorgesetzten
- Für Teamziele sorgen
- Mitarbeitergespräche wirksam durchführen
- Teambesprechungen professionell gestalten
Kanzleimanagement
- Strategische Planung
- Teambudgets, Auftragssteuerung und -durchführung
- Auftragsgewinnung und Cross-Selling
- Mandantenbesprechungen professionell gestalten
Kommunikation
- Grundlagen der Kommunikation
- Gesprächsführung
- Präsentationstechniken
Ob das Training in einem Gesamtkonzept durchgeführt wird (intern oder
extern) oder sich der Teamleiter einzelne Führungskompetenzen in
Tagesseminaren aneignet, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass
Führungstraining überhaupt im Fortbildungsplan des neuen Teamleiters
steht! Denn richtiges Führungsverhalten ist lehr- und lernbar.
Lassen Sie den Teamleiter in der wichtigen Startphase nicht alleine. Er
braucht jegliche Form der Unterstützung für seine herausfordernden
Aufgaben.
Welcher Mitarbeiter in welches Team?
Die Einführung einer zweiten Führungsebene bedeutet im Regelfall, dass
sich für alle Mitarbeiter etwas ändern wird – und nicht nur für die
Inhaber, Partner und Teamleiter. So führt die Implementierung einer
zweiten Führungsebene dazu, dass der unmittelbare Vorgesetzte wechselt
(vom Inhaber bzw. Partner zum Teamleiter). Selbstverständlich stellen
sich Mitarbeiter sofort die Frage: „Und welchem Team werde ich
angehören?“.
Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, die Einführung einer zweiten
Führungsebene von Beginn an offen innerhalb der Kanzlei zu
kommunizieren, damit erst gar keine Gerüchte entstehen. Hierbei hat es
sich als zielführend erwiesen, die Aufgaben für den Inhaber bzw. die
Partner und die Organisationsstruktur allen Kanzleimitarbeitern zu einem
Zeitpunkt vorzustellen, zu dem die Entscheidung für den Teamleiter noch
nicht getroffen wurde. Alle Mitarbeiter der Kanzlei sollten die –
vorerst – abstrakte neue Organisationsform kennen lernen und deren
Nutzen sehen.
In Einzelgesprächen mit den Mitarbeitern stellt sich dann meist sehr
schnell heraus, welcher Mitarbeiter sich in welchem Team sieht, auch
wenn der Teamleiter noch nicht bekannt ist. In der Mehrzahl der Fälle
wird sich diese Einschätzung – dies zeigt jedenfalls die Beratungspraxis
– mit Ihrer Vorstellung decken. Falls das nicht der Fall ist, müssen Sie
Ihre Erwartungen mit denen des Mitarbeiters abstimmen.
Die Einführung einer zweiten Führungsebene in einer
Steuerberatungskanzlei ist eine tief greifende und umfassende Maßnahme
der Kanzleientwicklung. Sie hat gravierende Auswirkungen auf nahezu alle
Bereiche der Kanzleiführung. Die gelungene Implementierung der zweiten
Führungsebene bedeutet einen echten Durchbruch in der Kanzleientwicklung
und eröffnet vollkommen neue Chancen. Sie spielen ab sofort in einer
anderen Klasse!