Die größten Hürden – und wie sie bewältigt werden können
Jede neue Umfrage – sowohl bei Klienten als auch bei Steuerberatern –
bestätigt die bereits seit langem gewonnene Erkenntnis, dass sich
einerseits Klienten zusätzliche Leistungen neben der klassischen
Steuerberatung wünschen und sich andererseits Steuerberater vor allem
durch den Auf- und Ausbau der betriebswirtschaftlichen Beratung (BWB)
Erfolgspotenziale versprechen. Wunsch und Wirklichkeit sind allerdings
bei weitem nicht deckungsgleich, weil es nur den wenigsten Kanzleien
tatsächlich gelingt, ein erfolgreiches eigenständiges Beratungsfeld BWB
zu etablieren. Wie die mit dem Aufbau der BWB verbundenen
Herausforderungen bewältigt werden können, möchte ich mit diesem Beitrag
vorstellen.
Aus meiner Erfahrung sind es vor allem die folgenden fünf
Herausforderungen, denen sich eine Kanzlei beim Aufbau des
Geschäftsfeldes BWB zu stellen hat:
1. Kapazitäten aufbauen versus kurzfristiger
Rentabilität
2. Entwicklung von Standards versus
Einzellösungen
3. „Freiwilligkeit“ versus Pflichtgeschäft
4. Rolle als Unternehmensberater versus Rolle als
Steuerberater
5. Die Tücken des Cross-Sellings bewältigen
Diese Herausforderungen hängen eng voneinander ab und sind
interdependent. Lesen Sie dazu auch
„Die 10
größten Fehler in der Unternehmensberatung“.
1. Kapazitäten aufbauen versus kurzfristiger Rentabilität
Die Voraussetzungen für den Aufbau des Geschäftsfeldes BWB sind „am
grünen Tisch“ nahezu perfekt:
- Klienten sind bereits vorhanden.
- Der Wunsch nach mehr betriebswirtschaftlicher Unterstützung ist
gegeben.
- Der Steuerberater besitzt das Vertrauen der Klienten.
- Dem Steuerberater wird betriebswirtschaftliches Know-how
zugetraut.
Wahrscheinlich liegt es daran, dass der Auf- bzw. Ausbau der BWB daher
unterschätzt wird. Viele Kollegen glauben, den Geschäftsbereich
„nebenher“ entwickeln zu können: Der Jahresabschlussmitarbeiter sollte
Budgets erstellen, in der Finanzbuchhaltung sollte der
Soll-Ist-Vergleich und eine Kostenrechnung umgesetzt werden und der
Kanzleiinhaber kümmert sich neben der Steuerberatung bzw. -gestaltung
auch um Finanzierungen, Sanierungen und coacht den Unternehmer.
Meine Erfahrungen mit vielen Kanzleien sind, dass diese Vorgangsweise
nur äußerst selten zu den gewünschten Ergebnissen führt. Der Aufbau des
Geschäftsfelds BWB wird unter diesen Voraussetzungen erst dann
zielgerichtet vorangetrieben, wenn Zeit „übrig“ bleibt. Was jedoch nur
selten vorkommt. Jedem Klienten würden Steuerberater bei der Gründung
seines Unternehmens (oder auch bei der Erweiterung seines
Geschäftsfeldes) raten, einen Businessplan zu erstellen. Genau die
gleiche Empfehlung spreche auch ich aus, wenn es darum geht, das
Geschäftsfeld BWB aufzubauen. Ich rate auch jeder Kanzlei, einen
eindeutigen Verantwortlichen für die BWB zu bestimmen. In nahezu allen
Fällen ist der entscheidende Schritt, einen zusätzlichen Mitarbeiter für
die BWB einzustellen. Wenn man davon ausgeht, dass die Kanzlei bisher
ausgelastet war, dann ist es einfach eine irrige Meinung, ein
Geschäftsfeld aufbauen zu können, ohne zusätzliche Kapazitäten bereit zu
stellen.
Natürlich kenne ich die Gründe, warum Inhaber zögern, einen
zusätzlichen Mitarbeiter einzustellen. Tatsache ist allerdings, dass
genau das die entscheidende Voraussetzung ist. Eine Faustformel ist,
dass pro zehn Mitarbeiter in der klassischen Steuerberatung bei einem
typischen Klientenstamm ein Mitarbeiter mit betriebswirtschaftlichen
Aufgaben ausgelastet ist.
Der Blick auf eine mögliche kurzfristige Verschlechterung der
Rentabilität verhindert eine langfristig positive Entwicklung des
Geschäftsfeldes BWB.
2. Entwicklung von Standards versus Einzellösungen
In der Steuerberatung wird üblicherweise sehr systematisch gearbeitet.
Ohne Checklisten, Vorlagen, Muster, Arbeitsabläufen etc. könnte keine
Kanzlei vernünftig Aufträge erledigen. Genau das Gleiche gilt in der
BWB! Auch dort lassen sich für die einzelnen Dienstleistungen
(Finanzplanung, Kostenrechnung, Stundensatzkalkulation, Controlling,
etc.) Checklisten und Mustervorgangsweisen entwickeln.
Tatsache ist jedoch meist, dass das Rad immer wieder neu erfunden wird.
Ich sehe in Kanzleien regelmäßig, dass in der BWB mit
klientenindividuellen Lösungen gearbeitet wird und dabei selten bereits
vorhandenes Know-how standardisiert eingesetzt wird. Der
Hauptgrund dafür liegt im bereits genannten Umstand, dass keine
verantwortliche Person und nur unzureichende Kapazitäten vorhanden
sind.
Erfolgreiche Kanzleien arbeiten hart an der Vereinheitlichung und
Standardisierung ihrer betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen. Sie
verwenden auch ein strukturiertes Dienstleistungsangebot ihrer
BWB-Leistungen, in dem der Umfang und der Nutzen der jeweiligen Leistung
ausführlich beschrieben sind. Ich spreche in diesem Zusammenhang von
einer „Weinkarte“ als Ergänzung zur „Speisekarte“ (für die
traditionellen Steuerberatungsleistungen). Weinkarten sind üblicherweise
aufwändig gestaltet und sollen dem Gast Gusto auf einen guten Tropfen
machen. (Lesen Sie dazu auch
„Vom
Cross-Selling zum Direct Buying“)
Die Erstellung eines bepreisten Dienstleistungsangebots bzw. eines
Musterordners für BWB-Leistungen ist eine zeitintensive Aufgabe, die
sich jedoch lohnt, weil Sie damit
- eine Leistungsübersicht bieten,
- Ihre Leistungen klar beschreiben und abgrenzen,
- einen „Zwang“ zur Systematisierung Ihrer Leistungen
erreichen,
- den Nutzen der einzelnen Leistungen beschreiben können und
- dem Klienten damit eine solide Entscheidungsgrundlage
liefern.
3. „Freiwilligkeit“ versus Pflichtgeschäft
Im Gegensatz zu Steuerberatungsleistungen hat der Klient bei der
betriebswirtschaftlichen Beratung die Wahl, ob er sie beanspruchen
möchte oder nicht. Lohnverrechnung, Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss
und Steuererklärungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen der
Steuerberatung bleibt dem Klienten lediglich die Wahl des
Steuerberaters!
Die Tatsache der „Freiwilligkeit“ der Inanspruchnahme von
BWB-Leistungen bereitet vielen Steuerberatern Schwierigkeiten. Sie sind
es nicht gewohnt, Leistungen zu verkaufen. Der Klient kostet dieses
Unbehagen des Steuerberaters auch aus. Endlich kann er sich einmal
entscheiden, ob er beraten werden will!
Betriebswirtschaftliche Beratungsaufträge muss man sich verdienen. Dazu
folgende Tipps:
- Gehen Sie die berühmte Extra-Meile; strengen Sie sich noch mehr
an.
- Investieren Sie in den Auftrag.
- Zeigen Sie dem Klienten, dass Sie sich interessieren.
- Geben Sie dem Klienten schon vorweg erste Ergebnisse.
- Erbringen Sie Vorleistungen und geben Sie dem Klienten aber
trotzdem das Gefühl, jederzeit „Nein“ sagen zu können.
Die Grundsätze des Marketings für Beratungsleistungen sind bei der BWB
auf Grund der „Freiwilligkeit“ noch ausgeprägter als bei der
Steuerberatung und Fixhonorarvereinbarungen werden vom Klienten für BWB
einfach erwartet.
Natürlich kommt es immer wieder vor, dass der Klient trotz aller
Bemühungen den Auftrag nicht erteilt. Ich empfehle Steuerberatern, mit
„Neins“ umgehen zu lernen. Eine Absage ist keine persönliche Niederlage;
der Klient ist eben (noch) nicht bereit für betriebswirtschaftliche
Beratung.
4. Rolle als Unternehmensberater versus Rolle als Steuerberater
Selbst wenn man die BWB auf die rechnungswesenorientierte
betriebswirtschaftliche Beratung eingrenzt, dann stellt man schnell
fest, dass dort ein anderer Beratertyp gefragt ist, als in der
Steuerberatung. Vereinfachend ausgedrückt: In der Steuerberatung werden
Sachverhalte steuerlich analysiert, anhand von gesetzlichen Vorschriften
Lösungen gesucht und die Ergebnisse lassen sich vergangenheitsbezogen
kommagenau ermitteln. Der Klient ist bei der Lösung der Probleme gar
nicht involviert. Er liefert die Unterlagen und ist froh, wenn er damit
nichts weiter zu tun hat.
In der BWB sind die Sachverhalte oft nicht so eindeutig, es gibt keine
gesetzliche Grundlage für deren Lösung, meist muss mit zukunftsbezogenen
Annahmen und Schätzungen (z.B. bei der Finanzplanung) gearbeitet werden
und für die Lösung des Problems ist die Mitarbeit des Klienten ein für
den Erfolg entscheidendes Kriterium.
Während der Steuerberater die Rolle eines Experten einnimmt, ist der
Unternehmensberater eher in der Rolle eines Coachs tätig, der den
Klienten bei der Lösung seiner Probleme unterstützt – und nicht selbst
das Problem (z.B. Erstellung eines Jahresabschlusses) löst.
Beide Beratertypen in einer Person zu vereinigen, ist enorm schwierig
bis unmöglich. Auch aus diesem Grund empfehle ich für den Auf- und
Ausbau des Geschäftsfeldes BWB eine eigene Person einzusetzen (der keine
Aufgaben in der Steuerberatung hat).
5. Die Tücken des Cross-Selling bewältigen
Die bereits genannten Vorteile, einen eigenständigen Mitarbeiter für die
BWB verantwortlich zu machen, hat zur Folge, dass ein sogenanntes
„Cross-Selling“ erforderlich ist, um Beratungsaufträge zu erhalten: Ein
Mitarbeiter aus der Steuerberatung, z.B. der Jahresabschlussbetreuer,
muss dem Klienten Leistungen „verkaufen“, die ein anderer Mitarbeiter,
der BWB-Mitarbeiter, ausführt.
Die erste Tücke des Cross-Selling liegt schon in der Verwendung des
Wortes „Selling“. Mitarbeitern in Steuerberatungskanzleien liegt
verkaufen genauso wenig wie Klienten etwas verkauft erhalten
wollen.
Erfolgreiches Cross-Selling braucht vor allem zwei Dinge:
1. Ausgezeichnetes internes
Marketing:
Die BWB-Leistungen müssen kanzleiintern sehr gut kommuniziert sein.
Alle Mitarbeiter müssen die Vorteile der BWB kennen und brauchen eine
solide Grundlage, um die Ansatzpunkte für BWB in ihrer täglichen Arbeit
zu erkennen. Erfolgsbeispiele der BWB sollten immer Bestandteil interner
Besprechungen sein. Mitarbeiter sollten letztendlich von den
BWB-Leistungen überzeugt sein, sodass es ihnen leicht fällt, davon zu
schwärmen! (Lesen Sie dazu auch
„Kanzleiinternes
Marketing“)
2. Vertrauensaufbau für den
BWB-Mitarbeiter:
Das Vertrauen der Klienten in die Kanzlei bzw. den betreuenden
Mitarbeiter hat sich über Jahre hinweg aufgebaut. Unter der
Voraussetzung eines funktionierenden internen Marketings ist der
entscheidende Punkt für einen Beratungsauftrag, dass der Klient auch
Vertrauen in den BWB-Mitarbeiter gewinnt. Eine Möglichkeit dafür ist,
dass der BWB-Mitarbeiter nach Rücksprache mit dem Klienten an der
Bilanzbesprechung teilnimmt und dort sein Know-how einbringt. Wichtig
dabei ist, dass der BWB-Mitarbeiter gut vorbereitet ist, er über die
Situation des Klienten ausgezeichnet informiert ist, dem Klienten die
richtigen Fragen stellt und erste konkrete Lösungsschritte aufzeigt.
Erlebt der Klient, dass sein – vertrauter – Steuermitarbeiter im Team
mit dem BWB-Mitarbeiter arbeitet, fällt es ihm leichter, dass vorhandene
Vertrauen zu übertragen.
Resümee
Die fünf beschriebenen Herausforderungen beim Aufbau des Geschäftsfeldes
BWB sind miteinander verbunden und hängen stark voneinander ab. Auch
wenn ich sie einzeln beschrieben habe, so müssen sie doch immer
gleichzeitig beachtet werden. BWB ist der Steuerberatung zwar sehr nahe,
sie ist jedoch letztendlich grundverschieden.
Auf den Punkt gebracht lautet meine Empfehlung: Nehmen Sie den Aufbau
der BWB so ernst wie die Gründung der Steuerberatungskanzlei!
D.h.:
- Businessplan erstellen
- Kapazitäten und Ressourcen schaffen
- Klare Verantwortlichkeiten definieren
- Systeme und Standards erstellen
- Besonderheiten der BWB beachten