Vorteile, Tücken, Formen und Lösungen
Immer mehr Steuerberater fühlen sich in ihrer Rolle als Einzelkämpfer
überfordert. Kein Wunder! Wer heute eine Einzelkanzlei führt, muss schon
ein Alleskönner sein. In unserer schnelllebigen Zeit ist es bereits
Herausforderung genug, in den fachlichen Bereichen immer am neuesten
Stand zu sein. Doch für den Einzelkämpfer reicht das nicht! Er muss als
Unternehmer auch noch Aufgaben wie Mitarbeiterführung,
Kanzleimanagement, EDV, Marketing etc. bewältigen. „Wie soll ein
Einzelner mit diesen Herausforderungen zurande kommen?“ ist eine oft
gestellte Frage.
In einer Partnerschaft lassen sich die vielfältigen Aufgaben, die ein
Kanzleiinhaber abdecken muss, leichter lösen. Doch das ist nicht der
einzige Grund, warum ein eindeutiger Trend von Einzelkanzleien zu
Partnerschaften festzustellen ist.
I. Vorteile einer Partnerschaft
1. Spezialisierung auf Fachgebiete
Eine Partnerschaft ermöglicht unterschiedliche Spezialisierungen
innerhalb einer Kanzlei. Die einzelnen Partner können sich auf ihre
Fachgebiete spezialisieren und gemeinsam von diesem Wissen profitieren.
Dadurch haben sie die Chance, ihre unterschiedlichen Fähigkeiten
bestmöglich zur Geltung zu bringen und ihre Neigungen und Stärken
auszubauen.
2. Aufgabenverteilung
Neben der Spezialisierung auf ein Fachgebiet eröffnet sich für die
Partner die Chance, sich - entsprechend ihrem Talent - entweder auf die
fachlichen Aufgaben oder auf die unternehmerischen Tätigkeiten
(Kanzleimanagement, Führung, Akquisition, etc.) in der Kanzlei zu
konzentrieren. Je nach den Stärken und Vorlieben der Partner ist der
eine mehr Steuerexperte, der andere mehr Manager oder Verkäufer.
3. One-Stop-Shopping
Durch die Spezialisierung der einzelnen Partner wird Klienten ein
breiteres Dienstleistungsangebot geboten und der häufige Wunsch nach
mehr Spezialwissen und umfangreicheren Beratungsleistungen kann erfüllt
werden. Das führt häufig zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
Heterogene Spezialgebiete der verschiedenen Partner machen eine
Partnerschaft attraktiver für ein weiteres Feld von Klienten.
4. Realisierung von Synergien
Die zunehmenden Kosten für Technologie, Marketing und die immer
schwierigere Suche nach guten Mitarbeitern wird es Einzelkanzleien auf
Dauer schwerer machen, im Wettbewerb zu bestehen.
All diesen Vorteilen stehen natürlich auch Gefahrenquellen gegenüber,
denen viele Partnerschaften ausgesetzt sind.
II. Tücken bei Partnerschaften
Die Ursachen für Misserfolge bei der Bildung einer Partnerschaft
liegen hauptsächlich in der Missachtung der „weichen Faktoren“:
1. Die „Chemie“ unter den Partnern stimmt nicht
Den richtigen Partner zu finden, ist eine der größten
Herausforderungen, denn schließlich soll eine Partnerschaft nicht gleich
nach wenigen Monaten wieder auseinandergehen. Was immer man von einem
Partner erwartet: Letztlich zählt die Fähigkeit zur Partnerschaft und
die menschliche Chemie zwischen den Partnern. Es muss sichergestellt
werden, dass die menschliche Basis zwischen den Partnern stimmt und eine
Übereinstimmung über die künftige Führung der Kanzlei besteht.
Dazu ist ein gemeinsames Verständnis über Führungsstil und
Führungsgrundsätze unumgänglich.
2. Jeder Partner will über alles mitbestimmen
Es liegt auf der Hand, dass es für jahrzehntelange Einzelkämpfer, die
es gewohnt waren, alle Entscheidungen alleine zu treffen, nicht einfach
ist, plötzlich auf Teile „ihrer Macht“ zu verzichten. Folglich kommt es
häufig zu diffusen Verantwortungsstrukturen. Für angenehme Bereiche sind
auf einmal mehrere Partner zuständig, für schwierige Bereiche fühlt sich
niemand verantwortlich.
Um einem Stillstand bei der Kanzleientwicklung entgegenzuwirken,
empfehle ich eine klare Aufgaben- und Rollenverteilung und eine
eindeutige Definition der Verantwortlichkeiten.
3. Unterschiedliche Veränderungsbereitschaft
Beachten Sie, dass die Veränderungsbereitschaft unter den Partnern
oft völlig unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Daher sind ein
ähnliches Geschäftsverständnis, konkrete Ziele und klare Spielregeln
erstrebenswert.
Selbstverständlich sind ein bis ins Detail durchdachter
Gesellschaftsvertrag und eine optimale Rechtsformgestaltung eine
wesentliche Grundlage für eine Partnerschaft. Die oben genannten
Gefahrenquellen verdeutlichen aber gleichzeitig, dass ein „guter“
Vertrag niemals alleiniger Garant für eine erfolgreiche Partnerschaft
sein kann. Die Grundlage für eine Partnerschaft sollten immer die
gemeinsamen Ziele und die gegenseitige Akzeptanz – und nicht der
perfekte Gesellschaftsvertrag – sein. Nicht einzelne Vertragspunkte,
sondern der Geist des Vertragswerkes ist entscheidend!
III. Unterschiedliche Formen von Partnerschaften
Die Möglichkeiten einer Partnerschaft sind vielfältig. Das zeigen die
folgenden zwei „Extremformen“ einer Partnerschaft:
1. Die unechte Partnerschaft
Eine unechte Partnerschaft ist die reine Bürogemeinschaft bzw. die
„Profit-Center-Partnerschaft“. In typischen Bürogemeinschaften kommt es
zwar zu einer gemeinsamen Nutzung von Arbeitsmitteln, Räumlichkeiten,
technischen Einrichtungen, Personal, etc., doch jeder Partner ist
eigenständig tätig und erzielt seinen eigenen Umsatz. Die direkten
Kosten werden von jedem Partner selbst getragen, die Gemeinkosten
aufgeteilt. Sehr häufig entsteht daraus eine Ich-&-Du
Partnerschaft.
Ein häufiges Problem bei diesem Modell ist, dass sich jeder Partner
nur um sein „Profit Center“ kümmert. Kommt ein neuer Klient in eine
solche Partnerschaft, wird häufig nicht die Frage nach Leerkapazitäten
oder vorhandenem Know-how der Partner etc. gestellt. Jener Partner, der
den ersten Kontakt mit diesem Klienten hat, erhält den neuen Auftrag und
den damit verbundenen Umsatz. Viele geben einen Auftrag nicht einmal
dann ab, wenn ein anderer Partner bessere Vorkenntnisse oder Fähigkeiten
in dem gewünschten Bereich hat.
Diese Form der Partnerschaft ist vergleichbar mit einem Ehepaar, das
„in die Jahre gekommen“ ist und nicht mehr zusammen - sondern vielmehr
nebeneinanderher - lebt. Häufig spricht man dabei von einem „toleranten
Verhältnis“. Jeder geht einzig und allein seinen eigenen Dingen nach. Es
gibt kein Bestreben seitens der Partner, die anderen Partner zu größeren
Leistungen zu motivieren. Es stört nicht, wenn die Motivation und
Leistungsbereitschaft eines Partners nachlässt, genauso wenig muss ein
Partner ein schlechtes Gewissen haben, wenn die anderen Partner bessere
Leistungen erbringen als er selbst.
In einem solchen Umfeld ist es natürlich äußerst schwierig, eine
gemeinsame Unternehmenskultur und Vision zu entwickeln und zu
etablieren. Es ist kaum Potenzial für Innovationen und Raum für Neues
gegeben, da niemand bereit ist, zu Lasten seines Gewinnanteils neue Wege
zu gehen.
2. One-Firm-Konzept
Die ausgeprägteste Form einer Partnerschaft ist eine
One-Firm-Gesellschaft. Hier wird die Kanzlei als Wirtschaftsunternehmen
betrachtet. Die Bemessungsgrundlage für die Gewinnverteilung ist immer
der Gesamtgewinn.
Dadurch stehen in den meisten Fällen eine gemeinsame Vision und das
gemeinsame Wachsen an Herausforderungen im Mittelpunkt.
In One-Firm-Gesellschaften sitzen sowohl bei guten als auch bei
schwachen Kanzleileistungen immer alle Partner im gleichen Boot.
Erbringt ein Partner eine unterdurchschnittliche Leistung, so schädigt
er damit den Gewinnanteil aller anderen Partner. Aus dem gleichen Grund
fühlen sich überdurchschnittliche Performer in Partnerschaften häufig
benachteiligt.
Es liegt auf der Hand, dass eine One-Firm-Gesellschaft niemals so
tolerant wie eine Bürogemeinschaft sein kann bzw. sein sollte. Tatsache
ist, dass Probleme in One-Firm-Gesellschaften trotzdem häufig
verschleiert oder unter den Tisch gekehrt werden. In vielen Fällen
werden Probleme aus lauter Toleranz gegenüber den anderen Partnern bzw.
aus vornehmer Zurückhaltung ihnen gegenüber nicht angesprochen.
Konsequenz: Stillstand bei der Kanzleientwicklung!
Andererseits – richtig gelebt können One-Firm-Gesellschaften
ein Inbegriff für „Spannung“ und „Innovation“ sein. Sie unterstützen
eine Spezialisierung der Partner und bieten eine hervorragende Grundlage
für Innovationen.
IV. Typische Knackpunkte in Partnerschaftsvereinbarungen
Zu den typischen Knackpunkten in Partnerschaftsvereinbarungen gibt es
sehr viele unterschiedliche Ansichten und Meinungen. Stellt man diese
einander gegenüber, würden alleine die Aspekte zum Thema
„Gewinnverteilung“ Bücher füllen.
1. Gewinnverteilung
Naturgemäß spielt die Verteilung des Kuchens, also die
Gewinnverteilung, in den Köpfen der Partner eine wesentliche Rolle. Die
Schlüsselfrage lautet: „Wie sollen wir den Gewinn ‚gerecht’
verteilen?“
In klassischen Bürogemeinschaften werden die Umsätze der einzelnen
Partner diesen direkt zugeordnet und lediglich die Gemeinkosten nach
einem bestimmten Schlüssel (z.B. in Abhängigkeit zum Umsatz) aufgeteilt.
In Profi- Center-Gesellschaften erfolgt die Gewinnverteilung überwiegend
nach jenem Gewinn, den der einzelne Partner in seinem Profit Center
erzielt hat.
Insbesondere bei kleineren Partnerschaften wird der Gesamtgewinn der
Kanzlei entweder auf die Zahl der Köpfe oder nach unterschiedlichen
Prozentsätzen verteilt.
2. Arbeitszeit und Urlaubsregelungen
Es ist erstaunlich, wie leidenschaftlich über Arbeitszeit- und
Urlaubsregelungen diskutiert werden kann. Beinahe so, als ob die
Jahresarbeitszeit den entscheidenden Maßstab für den Beitrag zur Kanzlei
darstellt. Teilweise hat die Jahresarbeitszeit der Partner sogar
Einfluss auf die Gewinnverteilung.
Wichtige Fragen, die zu Beginn einer Partnerschaft geklärt werden
müssen, sind:
- Gibt es eine Arbeitszeitregelung?
- Gibt es eine Urlaubsregelung?
- Ab welchem Zeitraum hat eine Krankheit Auswirkungen auf den
Gewinn?
Die Devise sollte aber immer lauten: „Work smarter, not harder!“
3. Aktivitäten außerhalb der Partnerschaft
Werden Aktivitäten außerhalb der Partnerschaft toleriert? Wenn ja,
welche?
4. Bewertung der Kanzlei anlässlich des Ausscheidens eines
Partners
a) Bewertung
In vielen Gesellschaftsverträgen finden sich beim Ausscheiden eines
Partners aus der Kanzlei nur vage Bestimmungen für die Bewertung der
Unternehmensanteile. Meist ist dies ein Verweis auf Fachgutachten
betreffend Unternehmensbewertungen. Häufig wird in solchen Fällen erst
zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Unternehmenswert durch ein Gutachten
ermittelt.
Ich halte das für nachteilig, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle
Positionen klar besetzt sind: Die Partner möchten einen möglichst
niedrigen, die Erben einen möglichst hohen Unternehmenswert erzielen.
Die Konfliktsituation ist vorprogrammiert.
b) Differenzierung: freiwilliges und „unfreiwilliges“
Ausscheiden
Häufig findet sich in Verträgen eine Differenzierung zwischen
freiwilligem und unfreiwilligem Ausscheiden. Um die Bindung zur
Partnerschaft zu stärken, erhält ein freiwillig ausscheidender Partner
häufig weniger Geld als ein Partner, der unfreiwillig (z.B. bei Tod oder
Berufsunfähigkeit) ausscheidet.
5. Eintritt von Erben
In vielen Partnerschaften haben die Kinder als Erben ein
automatisches Eintrittsrecht. Man will damit sicherstellen, dass die
Kanzlei in Familienhand bleibt. Abgesehen davon, dass dies
berufsrechtlich gesehen nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist,
halte ich das aus ganz anderen Gründen für unzweckmäßig. Ein
automatisches Eintrittsrecht für Kinder wird problematisch und leicht
zum Verhängnis, wenn die Kinder des ausscheidenden Partners andere
Einstellungen, Führungsphilosophien etc. als die verbleibenden Partner
vertreten bzw. die Kinder von den verbleibenden Partnern nicht
akzeptiert werden. Die verbleibenden Partner sollen die Chance haben,
frei zu entscheiden, ob sie mit den Erben zusammenarbeiten wollen und
können.
6. Altersgrenze
Irgendwann muss für jeden Schluss sein! Es ist schön, wenn man bis
ins hohe Alter aktiv in der Partnerschaft tätig sein kann. Die
nachrückenden Partner müssen allerdings die Chance haben, einen Partner,
von dessen Leistung sie nicht mehr überzeugt sind, ehrenvoll
verabschieden zu können.
V. Lösung von Schwierigkeiten bei bestehenden Partnerschaften
Natürlich kann in einer Partnerschaft – sowohl privat als auch
beruflich – nicht immer alles harmonisch verlaufen. Probleme unter den
Teppich zu kehren oder hinunterzuschlucken ist allerdings kein
erfolgversprechendes Mittel, um Unbehagen oder Meinungsverschiedenheiten
in einer Kanzlei zu lösen und eine Partnerschaft weiterzuentwickeln.
Sobald in einer Kanzlei Stillstand eintritt, Projekte nicht mehr wie
vorgesehen durchgeführt werden und weniger erreicht wird, als man sich
vorgenommen hat, liegt das mit großer Sicherheit an den Partnern. Oder
anders ausgedrückt: „Der Fisch beginnt am Kopf zu stinken.“ Kurz gesagt:
Die Partnerschaft ist unbemerkt in eine Krise geschlittert. Es herrscht
Stagnation und Frustration.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist ein moderierter
Partnerschafts-Workshop gefragt. Dieser Partnerschafts-Workshop sollte
sich in erster Linie mit den zwischenmenschlichen Aspekten der
Partnerschaft, neuen Aufgabenverteilungen, einem neuen gemeinsamen
Selbstverständnis etc. beschäftigen. Ein solcher Workshop kann manchmal
hart und schmerzlich sein, da der Ausgang immer ungewiss ist. Oft ist er
heilend, belebend und ein hervorragender Ausgangspunkt für einen
„Neustart“ bzw. für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Kanzlei.
Häufig wird dabei eine gute Grundlage gebildet, um die Kanzlei auf den
„next level“ zu bringen.
Noch besser ist es natürlich, von vornherein regelmäßig (z.B.
jährlich) einen Partnerschafts-Workshop abzuhalten, um gar nicht erst
Sand in das Getriebe kommen zu lassen und die Partnerschaft auf ein
sicheres Fundament zu stellen.
Mögliche Themen eines Partnerschafts-Workshops könnten sein:
1. Aufgaben- und Verantwortungsteilung in der Partnerschaft
- Welche Rolle habe ich in der Partnerschaft?
- Am meisten Freude an meiner derzeitigen Rolle macht mir …
- Wie wohl fühlen Sie sich in der derzeitigen Rolle?
- Wenn Sie einen Zauberstab hätten, was würden Sie an Ihrer
derzeitigen Rolle ändern?
- Was würde Ihnen helfen, Ihre derzeitige Arbeit noch besser
auszuüben?
- Das Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben empfinde ich…
o.k.
ich arbeite zu viel
ich könnte zusätzliche herausfordernde Tätigkeiten übernehmen
- Haben Sie das Gefühl, dass die Kanzlei Ihren bestmöglichen Beitrag
bekommt?
- Wenn nicht, welche Rolle / Aufgabe sollten Sie übernehmen?
- Sind Sie derzeit entsprechend Ihrer Talente / Fähigkeiten /
Vorlieben bestmöglich eingesetzt?
- Wovon möchten Sie mehr / wovon weniger machen?
- Welche Rolle streben Sie künftig in der Kanzlei an?
- Was lässt Sie nachts nicht schlafen?
- Was ist sonst noch relevant für Ihre persönliche Motivation, Ihr
Engagement und Ihr Komm-mit-ment für die Kanzlei?
- Wie sehr hängt die Kanzlei von Ihnen persönlich ab?
überhaupt nicht
einigermaßen
völlig
- Wo soll Ihrer Meinung nach die Kanzlei in 5 Jahren
stehen?
2. Gemeinsames Selbstverständnis
Doch genauso wichtig ist ein gemeinsames Selbstverständnis. Eine
Partnerschaft kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle Partner die
gleichen zentralen Werte teilen und „an einem Strang ziehen“. Denn:
„Total Quality Management ist wichtig, aber Total Management Quality ist
zehnmal so wichtig.“
Partner versuchen das Gemeinsame wiederzufinden
- Meine Interessen
- Meine Leidenschaft
- Meine Hoffnung
- Meine Sehnsucht
- Meine Begeisterung
- Meine Überzeugung
- Meine Kraft
- Meine Nähe zum Team
- Mein Zusammenhalt
„Gemeinsames Selbstverständnis beweist sich im täglichen
Handeln.“
Stärken im Führungsteam
Fremdbild:
Was kannst du wirklich gut…
Dafür bewundere ich dich…
Eigenbild:
Das kann ich wirklich gut
- Feedback dazu
- Bei welchen Aufgaben sind die Stärken wesentlich?
- Wo in der Kanzlei ist das einsetzbar?
- Was ist der Nutzen für die Kanzlei?
Was erwarten die Führungskräfte gegenseitig voneinander?
- Von Führungskraft A
- Von Führungskraft B
- Von allen Führungskräften
Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten sollte wer übernehmen?
Welche Führungsstrukturen wollen wir uns geben?
Mit diesen Fragestellungen kommen Sie ein schönes Stück weit bei der
Verbesserung der Kanzlei-Partnerschaft.
Bitte schreiben
Sie mir, wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema
„Kanzlei-Partnerschaften“ haben oder individuelle Lösungswege
suchen.